Novelle des Hessischen Schulgesetzes

04.10.2016

Anlässlich der heutigen Präsentation der Novelle des Hessischen Schulgesetzes erklärte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH: „Knapp drei Jahre hat es nun gedauert, bis die Koalitionsfraktionen ihren groß angekündigten Gesetzentwurf zum Schulgesetz vorgelegt haben. Ein inspirierter Vorschlag sieht deutlich anders aus: Mit diesem Entwurf hat der schwarz-grüne „Bildungsgipfel“ endgültig die Bewertung „Viel Lärm um nichts“ verdient. Denn der umfangreiche Gesetzentwurf enthält nichts Neues, sondern nur die bürokratische Umsetzung altbekannter Dinge und der bedauerlichen endgültigen Abschaffung der Hauptschule gegen die bisherige bessere Erkenntnis auch in der Hessen-CDU. Was auf den ersten Blick als Untersagung der Neuzulassung verkauft wird, ist letztendlich die Abschaffung funktionierender Schulen, wenngleich die Weichen schon vorher gestellt wurden. Bedauerlich ist, dass die Selbständigen Schulen nicht weiterentwickelt werden, sondern es bloß bei einem nüchternen „Weiter so“ bleibt. Die Wiederermöglichung von eigenständigen gymnasialen Oberstufen ist begrüßenswert, jedoch hätte man auch einfach die Vorschläge der Opposition in den letzten Jahren berücksichtigen können, statt sich jetzt mit Lorbeeren anderer zu schmücken. Grundsätzlich fehlt es an dem Mut, eine Qualitätsoffensive zu starten, die über die bekannten Eckpunkte hinausgeht.“

Weiter erklärte Greilich:

„Vollständig fehlt in den bisherigen Verlautbarungen die Bereitschaft, die einzigen halbwegs unstreitigen Beratungsergebnisse des „Bildungsgipfels“ zur Sicherstellung von mehr Qualität bei der Lehrerausbildung insbesondere bei der Auswahl geeigneter Persönlichkeiten umzusetzen. Eine Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes scheint nicht einmal angedacht, wenngleich sie mehr als notwendig wäre, um den Anforderungen des Lehrerberufs Rechnung zu tragen und die Lehrkräfte bestmöglich auszubilden. Offensichtlich können sich CDU und Grüne auf nichts einigen, was über die Festschreibung längst entschiedener Punkte hinausgeht – und selbst dafür brauchte man mehr als die Hälfte der Legislaturperiode.“