Neuregelung Hygienegesetz

16.10.2014

LENDERS: FDP sieht rechtsstaatliche Prinzipien gefährdet, indem Schwarz-grün rückwirkendes Gesetz erlässt, Schadensersatz durch Umweltministerin Puttrich – gegebenenfalls Anstrebung eines Normenkontrollverfahrens

„Der Umstand, dass es einer Regelung zu den Schlachtgebühren in Hessen bedarf, war bereits seit längerem bekannt und gipfelte darin, dass ein Schlachtbetrieb aus dem Südhessischen seit Jahren jeden einzelnen erlassenen Gebührenbescheid beklagt hat. Eine der vielen Klagen – achtzig an der Zahl – wurde im Rahmen eines Musterverfahrens vorangetrieben. Die anderen Klagen ruhend gestellt.
Nun wurde das Musterverfahren zugunsten der Klägerin entschieden. Dies war für die Landesregierung seit Monaten absehbar. Aber anstatt auf den betroffenen Betrieb nun zuzugehen, eine Einigung gegebenenfalls herbei zu führen, sich vielleicht – wie in anderen Fällen in Wetterau oder Landkreis Gießen vermutlich geschehen – zu vergleichen, zielt die Landesregierung nun in eine ganz andere Richtung.
Die schwarz-grüne Landesregierung kommt auf die glorreiche Idee, die Gesetzgebung so anzupassen, dass rückwirkend die gesetzliche Regelung so zu ändern ist, dass der Betrieb, das Unternehmen möglichst keinen Vertrauensschutz mehr geltend machen kann. Sie versucht nun rückwirkend, dass der Betrieb seine geleisteten Beiträge beziehungsweise Gebühren – wir sprechen hier von siebenstelligen Beträgen – nicht zurück bekommt, sondern dieses Geld beim Landkreis verbleibt“, so Jürgen LENDERS, landwirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Lenders weiter:

„Zu betonen ist nochmals – wir sprechen hier nicht von einer Reglung von nun an in die Zukunft gerichtet. Wir sprechen von einer Regelung, die über Jahre hinweg in die Vergangenheit gerichtet wirkt. Die Entscheidung der Judikative soll durch rückwirkenden Akt der Legislative beseitigt werden. Die Rückwirkungsregelung nach Art. 6 Satz 2 des neuen Gesetzes verstößt gegen das grundgesetzlich bestehende Rückwirkungsverbot, denn sie stellt sich als eine „echte“ Rückwirkung dar, die dem verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbot unterliegt. Im Ausschuss haben wir uns über ihr Vorhaben vielfältig auseinander gesetzt. Die Landesregierung aber versucht das Verfahren unter Hochdruck umzusetzen, um eine Eilbedürftigkeit aufzuzeigen. Ziel ist wohl einzig und alleine, dass der Landkreis – in welchem das Unternehmen beheimatet ist – die entrichteten Gelder behalten darf. Den Argumenten, dass noch viele andere Verfahren anhängig sind und man daher eine schnelle Regelung brauche, können und werden die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der FDP nicht Folge leisten. Erst gestern habe ich noch einmal meine Bedenken in einen Brief gefasst und an Frau Staatsministerin Hinz adressiert. Schade – die Landesregierung lässt eine Chance auf handwerklich saubere Arbeit ungenutzt liegen und letztlich wird dies dann in einer Ausschusssitzung mit dem lapidaren Hinweis bzgl. der betroffenen Firma abgetan: Es handelt sich um einen prosperierenden Betrieb! Äußerst zynisch!
Ob dies alles rechtsstaatliches Handeln ist und die schwarz-grüne Landesregierung damit Erfolg hat, wird einmal mehr von den Gerichten zu entscheiden sein. Dies kündigte die Anwaltskanzlei der Klägerin bereits an.
Auch die Einleitung eines Normenkontrollverfahrens durch Parlamentarier muss geprüft werden. Dies nimmt Schwarz-grün billigend in Kauf – wenn man nicht gar von bedingtem Vorsatz sprechen kann! Die Frage nach Schadensersatz auf Seiten des durch Frau Puttrich geführten Umweltministerium muss aber gestellt werden.“