Neuordnung Länderfinanzausgleich

30.04.2010

„Das bestehende System des Länderfinanzausgleichs ist ungerecht, intransparent, leistungsfeindlich und zu wenig anreizorientiert. Daher ist eine Veränderung zur Verbesserung der Situation der Geberländer unvermeidlich und dringend geboten.“ Dies sagten die Vorsitzenden der FDP-Fraktionen in den Landtagen von Hessen, Bayern und Baden-Württemberg, die auf ihrer gemeinsamen Sitzung in Frankfurt über konkrete Schritte für eine Veränderung des bestehenden Länderfinanzausgleichs berieten und zur Vorbereitung einer Verfassungsklage unverzüglich ein Gutachten in Auftrag geben werden. Hierzu soll Herr Prof. Dr. Hanno Kube von der Universität Mainz beauftragt werden.

„Bedingungslose Solidarität kann in Zukunft niemand mehr von uns abverlangen. Eine Neuordnung des Länderfinanzausgleichs ist, zur Not auch auf dem Klageweg, unumgänglich“, sagten die Fraktionsvorsitzenden Florian Rentsch (Hessen), Dr. Hans-Ulrich Rülke (Baden-Württemberg) und Thomas Hacker (Bayern). Ein System, das nicht die notwendigen Anreize dafür setze, dass die Nehmerländer ein Interesse daran haben, die Ausgleichsmittel in die Entwicklung und Stärkung ihrer eigenen Wirtschaftskraft zu investieren, sei auf Dauer nicht akzeptabel. „Niemand kann von den Geberländern verlangen, unter großen Anstrengungen ihre eigenen Haushalte zu konsolidieren und ihr Leistungsniveau ständig zu überprüfen, während die Nehmerländer mit Mitteln des Länderfinanzausgleichs Leistungen erbringen, die in Hessen, Bayern und Baden-Württemberg schon lange nicht mehr vorstellbar sind“, so die FDP-Fraktionsvorsitzenden.

„Da es nicht realistisch ist, dass wir uns gegen die Mehrheit der Nehmerländer mit Argumenten durchsetzen, bleibt uns letztlich nur die Klage. Das Ziel muss sein, dass wir für unsere Finanzkraft weniger  bestraft werden. Im Klartext: Wir wollen weniger bezahlen“, sagte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Landtag Baden-Württemberg. Es könne keine Solidarität ohne eigene Anstrengungen der Nehmerländer geben: darauf hätten auch die Geberländer einen berechtigten Anspruch. Zudem würden die teilweise erheblichen Belastungen für die Menschen, die Teil einer erfolgreichen wirtschaftlichen Entwicklung seien, derzeit nicht hinreichend

berücksichtigt. „Es kann nicht sein, dass beispielsweise die Steuereinnahmen aus dem Betrieb des Frankfurter Flughafens in andere Länder abfließen, der Fluglärm aber in Hessen bleibt. Wir brauchen einen Nachhaltigkeitsfaktor im Länderfinanzausgleich“, betonte der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Florian Rentsch.

Niemand, so erklärte der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag, Thomas Hacker, bestreite die Notwendigkeit einer Grundsolidarität der Länder untereinander. „Im Interesse unserer Bundesländer und in Verantwortung gegenüber den Menschen in unserem jeweiligen Bundesland ist die bestehende Situation jedoch nicht länger hinnehmbar.“