Neues Feiertagsgesetz für Hessen verabschiedet

26.01.2010

„Mit dem neuen hessischen Feiertagsgesetz schaffen wir in Hessen mehr Gestaltungsfreiraum für die Menschen, ihre Freizeit zu gestalten. Zudem unterstützen wir kleine und mittelständische Betriebe“, so Dr. Frank Blechschmidt, kommunalpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, nachdem das neue Feiertagsgesetz heute vom Hessischen Landtag beschlossen wurde.

Durch das Gesetz, das vom Ministerpräsident innerhalb von 14 Tagen nach Beschluss durch den Landtag verkündet werden muss und am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt, werde es Videotheken in Hessen ermöglicht, nun auch an Sonn- und Feiertagen ab 13 Uhr zu öffnen. Gleichzeitig würden die Öffnungszeiten am Gründonnerstag begrenzt und so genannte „hohe“ Feiertage wie der Karfreitag, der Volkstrauertag, der Totensonntag, der 1. Weihnachtsfeiertag, der Ostersonntag und der Pfingstsonntag besonders geschützt.

„Damit können wir allein im Bereich der Videotheken über 200 Betrieben in Hessen wirtschaftlich unter die Arme greifen, Wettbewerbsnachteile zu den angrenzenden Ländern Rheinland-Pfalz und Niedersachsen beenden und 1400 Arbeitsplätze in Hessen sichern. Gleichzeitig stärken wir das kulturelle Angebot und erweitern damit die Freizeitgestaltungsmöglichkeiten für diejenigen in unserem Lande, für die wir die Gesetze machen, nämlich für die Menschen“, sagte Dr. Blechschmidt.

Neben den Regelungen für Videotheken werde es auch im Bereich der Autowaschanlagen eine Neuerung geben. Die bisherige technische Unterscheidung zwischen so genannten „Portalwaschanlagen“ und „Waschstrassen“ sei entbehrlich geworden, nachdem inzwischen auch Waschstrassen vollständig eingehaust betrieben werden könnten, und somit sichergestellt sei, dass – wie vom Hessischen Staatsgerichtshof gefordert – eine Ruhestörung ausgeschlossen sei. „Die FDP hält auch mit diesem Gesetz Wort“, so Dr. Blechschmidt.