Neuer Gesetzentwurf zur Informationsfreiheit von SPD und Grünen

02.03.2010

„Der gemeinsame Vorstoß von SPD und Grünen, nun als Oppositions-Koalitionspartner einen gemeinsamen Entwurf für ein Hessisches Informationsfreiheitsgesetz in den Landtag einzubringen, stellt den vorläufigen Tiefpunkt Hessischer Oppositionsarbeit dar“, so Wolfgang Greilich, stellvertretender Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Seit knapp 10 Monaten werde im Hessischen Landtag das Thema Informationsfreiheit diskutiert. Im September vergangenen Jahres habe eine öffentliche Anhörung stattgefunden. Diese habe ergeben, dass kein Bedarf für ein solches Gesetz bestehe, weil betroffene wie nicht direkt betroffene Bürger schon nach heutiger Rechtslage Anspruch auf umfangreiche Informationen hätten. In der Anhörung hätten selbst  glühende Verfechter von Informationsfreiheitsgesetzen bestätigt, dass es eine spürbare Nachfrage nicht gebe und die Gesetze in anderen Ländern auch keine positiven Effekte gebracht hätten. „Und deshalb muss wieder einmal das liberale Credo gelten: Wenn es nicht erforderlich ist, ein Gesetz zu machen, ist es erforderlich, kein Gesetz zu machen,“ so Greilich.

Nach mittlerweile zwei Befassungen des Plenums und acht (!) Ausschuss-Sitzungen würden in dem neuen Entwurf lediglich schon ausformulierte Norm-Vorschläge wahllos zusammengewürfelt und mit neuen Hausnummern versehen. „Allein zu einer neuen Überschrift hat es gereicht. Dadurch wurde der Inhalt aber nicht besser.
Wenn das Oppositionsarbeit in Hessen sein soll, kann ich da nur sagen: Gute Nacht!“