Neuausrichtung Verfassungsschutzgesetz

  • Schwarz-grünes Verfassungsschutzgesetz bleibt Murks
  • Weitreichende Änderungen hätten eine Anhörung verdient
  • Wirksame parlamentarische Kontrolle bleibt Fehlanzeige

WIESBADEN – Anlässlich der heutigen zweiten Lesung eines Gesetzes zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzgesetzes erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Wolfgang GREILICH: „Das Gesetzgebungsverfahren zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes war von Anfang an Murks und das hat sich bis heute nicht geändert. Der erste Entwurf wurde von der Expertenkommission zerrissen, den zweiten Entwurf haben die Sachverständigen in der Anhörung vernichtend kritisiert. Und was machen die Koalitionsfraktionen? Sie nehmen einige Befugnisse aus dem Verfassungsschutzgesetz heraus und verschieben sie in das Polizeigesetz. Darüber hinaus werden massive Eingriffe in das Hessische Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG) vorgenommen, die unbedingt in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren hätten beraten und beschlossen werden müssen. Es ist politisch wie rechtlich ein Unding, aus der Reform des Verfassungsschutzes eine Reform des HSOG zu machen, ohne dabei die parlamentarischen Regeln einzuhalten. Es wäre angemessen, über die weitreichenden Änderungsanträge der Regierungsfraktionen erst einmal eine Anhörung im Innenausschuss abzuhalten. Dazu sind CDU und Grüne nicht bereit.“

Greilich weiter: „Auch hinsichtlich des Verfassungsschutzkontrollgesetzes setzt Schwarz-Grün nicht die dringenden Empfehlungen der Experten um. Eine wirksame parlamentarische Kontrolle setzt die Einbindung der Opposition voraus. Doch anstelle einer Regelung zu Zahl und Zusammensetzung des Kontrollgremiums ermächtigt das Gesetz die Parlamentsmehrheit, die Besetzung des Gremiums mit einfacher Mehrheit zu bestimmen. Die Koalition erhält damit einen Freibrief, weite Teile der Opposition aus der Kontrollkommission auszuschließen. Um eine wirksame parlamentarische Kontrolle zu stärken, fordern wir außerdem eine ‚Whistleblower-Regelung‘. Angehörigen des Landesamts für Verfassungsschutz wollen wir gestatten, sich ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an die Parlamentarische Kontrollkommission Verfassungsschutz zu wenden, um Missstände aufzudecken.“