Neuausrichtung des Verfassungsschutzes

04.10.2017
  • Koalition tritt Gesprächsangebot der Opposition mit Füßen
  • FDP für „Whistleblower“ 
  • Umfassende parlamentarische Kontrolle muss gewährleistet werden  

Angesichts der Vorstellung der Eckpunkte für ein neues hessisches Verfassungsschutzgesetz, erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH: „Vor über eineinhalb Jahren haben wir Freidemokraten der Koalition ein Gesprächsangebot unterbreitet, um im hochsensiblen Themenkomplex des Verfassungsschutzes zu gemeinsamen Lösungen zu kommen. Doch anders als zugesichert wurden wir nicht in den Beratungsprozess einbezogen. Vielmehr mussten wir aus der Presse erfahren, dass der Innenminister die Eckpunkte für ein neues hessisches Verfassungsschutzgesetz vorstellt. In einem für den Rechtsstaat hochsensiblen Bereich wie dem der Regelungen zum Inlandsgeheimdienst ist es schlicht fahrlässig, die Oppositionsfraktionen, die zum organisierten Schutz unserer Verfassung stehen, nicht einzubinden. Nur eine breite parlamentarische Mehrheit gewährleistet das notwendige Vertrauen der Bürger in den Inlandsgeheimdienst und dessen rechtliche Grundlagen.“

Greilich weiter:

„Wir brauchen auch in Hessen ein modernes Gesetz für den Verfassungsschutz, das die Defizite beim Datenaustausch und die Unsicherheiten beim Einsatz von V-Leuten beseitigt sowie die parlamentarische ‎Kontrolle so ausgestaltet, dass das Landesamt für sich und im Verfassungsschutzverbund mit dem Bund und den Ländern ‎bestmöglich arbeiten kann. Die jetzt bekannt gewordenen Eckpunkte bedürfen einer vertieften Prüfung. Dabei dienen die Empfehlungen und weitreichenden Vorschläge der Expertenkommission unter Leitung des früheren Bundesverfassungsrichters Prof. Jentsch (CDU) sowie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Richtschnur. Für uns Freie Demokraten gilt: Der Staat darf nicht zum Hacker werden. Online-Durchsuchung kann deshalb nur das wirklich allerletzte Mittel unter strengsten Voraussetzungen sein. Deshalb werden wir genau prüfen, ob der vorgesehene Doppel-Richtervorbehalt auch ausreicht, um das Eindringen in diesen höchst privaten Bereich, das elektronische Tagebuch und Gehirn des Nutzers, so einzuschränken, dass keine unvertretbaren Gefahren für die Freiheit des Einzelnen entstehen können.“

„Auch hinsichtlich der Eckpunkte für ein Verfassungsschutzkontrollgesetz bestehen offene Fragen. Wir wollen eine umfassende parlamentarische Kontrolle gewährleisten. Daher fordern die Freien Demokraten zum Beispiel, dass den Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission jederzeit ohne Anmeldung ungehinderter Zugang zum Geheimdienst sowie freie Akteneinsicht vor Ort zu gewähren ist. Zudem soll das Kontrollgremium bei Bedarf mit den Rechten eines Untersuchungsausschusses ausgestattet werden und auf Antrag von mindestens einem Viertel seiner Mitglieder Mitarbeiter des Verfassungsschutzes vorladen können. Sinnvoll erscheint uns auch, dass sich Verfassungsschutzmitarbeiter selbst an das Kontrollgremium wenden können („Whistleblower“), wenn sie mit guten Gründen meinen, dass Aktivitäten des Verfassungsschutzes gegen Recht und Gesetz verstoßen“, so Greilich abschließend.