Neuausrichtung des Verfassungsschutzes
- Ziel effektiver Zusammenarbeit der Nachrichtendienste wird verfehlt
- Schützt die Liebe der CDU zu den Grünen hessische Bürger vor Online-Durchsuchung?
- FDP für „Whistleblower“
WIESBADEN – Anlässlich der Plenardebatte zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH: „Die Koalition ist beratungsresistent. Nachdem der erste Entwurf für ein neues Verfassungsschutzgesetz zu Beginn der Legislaturperiode durchgefallen war schafft es Schwarz-Grün erneut, die Vorschläge der Expertenkommission in großem Stil zu ignorieren. Dabei haben die Verfassungsschutzexperten bereits vor über eineinhalb Jahren der Koalition deutlich gemacht, dass ein hessischer Sonderweg nicht geeignet ist, um die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit der Verfassungsschützer zu stärken. Bei der Bekämpfung terroristischer Gefahren brauchen wir keine Länderegoismen sondern eine enge und effektive Zusammenarbeit. Einheitliche Standards sind für eine länderübergreifende Zusammenarbeit existenziell. Stattdessen wählt die Koalition ohne Not und in verfassungsrechtlich bedenklicher Art und Weise wieder Sonderregelungen.
Auch hinsichtlich des Verfassungsschutzkontrollgesetzes setzt Schwarz-Grün nicht die dringenden Empfehlungen der Experten um. Eine wirksame parlamentarische Kontrolle setzt die Einbindung der Opposition voraus. Doch anstelle einer Regelung zu Zahl und Zusammensetzung des Kontrollgremiums ermächtigt das Gesetz die Parlamentsmehrheit, die Besetzung des Gremiums mit einfacher Mehrheit zu bestimmen. Die Koalition erhält damit einen Freibrief, weite Teile der Opposition aus der Kontrollkommission auszuschließen. Um eine wirksame parlamentarische Kontrolle zu stärken, fordern wir außerdem eine „Whistleblower-Regelung“. Angehörigen des Landesamts für Verfassungsschutz wollen wir gestatten, sich ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an die Parlamentarische Kontrollkommission Verfassungsschutz zu wenden, um Missstände aufzudecken.“
Greilich weiter:
„Der Gesetzesentwurf ermächtigt den hessischen Verfassungsschutz zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und zur Online-Durchsuchung. Während die Quellen-TKÜ das Abhören von Internet-Telefonaten für die Fälle erlaubt, in denen bereits eine Überwachung herkömmlicher Telefonate zulässig ist, greift die Online-Durchsuchung massiv in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger ein. Daher lehnen wir Freidemokraten die Online-Durchsuchung ab. Zudem bestehen bereits Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung. Die Koalition hat hier die bayerische Regelung abgeschrieben, die derzeit vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof beklagt wird – und zwar ausgerechnet durch die Fraktion der Grünen. Nach dem in die gleiche Richtung zielenden Beschluss der hessischen Grünen vom letzten Samstag sind wir gespannt, ob sich die Union in Hessen mit diesem Angriff auf die Privatsphäre durchsetzen kann oder ob die Rücksichtnahme auf die grüne Liebe so weit geht, von der Online-Durchsuchung abzurücken.“