Nanotechnologie

10.05.2013

SÜRMANN: Jetziger Rechtsrahmen zur Bewertung von Nanoprodukten ist völlig ausreichend und effizient – Europaweites Register nicht notwendig

„Für uns Liberale hat der Verbraucherschutz oberste Priorität. Hierbei gehen wir von einem aufgeklärten und mündigen Verbraucher aus, der nicht durch falsche Risikobewertungen neuer, vielversprechender Technologien wie der Nanotechnologie verunsichert und bevormundet werden soll“, so der umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Frank SÜRMANN.

Sürmann weiter:

„Die Nanotechnologie verfügt über sehr viele Chancen und Potentiale. Bisher gibt es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse und Nachweise dafür, dass Nanomaterialien zu Schädigungen von Umwelt und Gesundheit führen würden. Insofern besteht kein Anlass, nanomaterialhaltige Produkte als besonders risikoreich einzustufen und regulatorische Maßnahmen weiter fortzuführen als bisher. Die Einführung in Form eines europaweiten Registers – wie das Land Rheinland-Pfalz es im Rahmen einer Bundesratsinitiative erwirken möchte – ist daher nicht notwendig. Wir bitten das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung daher, in diesem Sinne zu argumentieren.

Denn es existiert bereits ein europaweiter Rechtsrahmen für die Risikobewertung der Nanotechnologie. Die REACH Verordnung ist schon mehrfach dahingehend überprüft und als geeignetes und effizientes europaweites Instrument erachtet worden. Daneben stehen schon Produktregister im konsumnahen Bereich zur Verfügung. Eine Doppelregulierung würde nur den bürokratischen Aufwand erhöhen, ohne die Sicherheit für den Verbraucher zu verbessern.“

„Ebenso wenig sinnvoll ist parallel dazu eine umfassende Meldepflicht für Unternehmen, die solche Stoffe verwenden. Dies würde zum Innovationsrückgang führen, Wettbewerbsnachteile nach sich ziehen und den Verbraucher unnötig abschrecken.“