Nachtflugverbot

14.06.2012

MÜLLER: Kritik der Opposition sachlich falsch – Ausnahmegenehmigungen folgen strengen Kriterien
Das Lärmschutzbedürfnis der Bürger wird im Zusammenhang mit der Vergabe von Ausnahmegenehmigungen für Starts nach 23 Uhr äußerst ernst genommen.

„Denn solche Genehmigungen werden nur nach eingehender Prüfung und strengen, transparenten Kriterien vergeben. Bei der Einzelfallabwägung im Rahmen des Ermessensspielraums spielt die Nachtruhe der Bürger unbestreitbar eine zentrale Rolle“, erklärte Stefan MÜLLER, flughafenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Von einer „Durchlöcherung“ des Nachflugverbots, wie es die Opposition in der immer gleichen, sachlich falschen Skandalisierung des Sachverhalts formuliert, könne keine Rede sein.

Weiter erklärte Müller:

„Es darf bei der hitzigen Diskussion nicht übersehen werden: Der Mai war aufgrund besonderer Witterungsbedingungen bisher definitiv eine Ausnahme, was die Genehmigung von Starts nach 23 Uhr betrifft. Das geht ganz eindeutig aus den öffentlich zugänglichen Daten zu genehmigten Nachtflügen der vorhergehenden Monate hervor, deren Anzahl deutlich geringer war. Ein Großteil der Ausnahmegenehmigungen im Monat Mai entfiel zudem auf zwei Tage: Am 11. und 19. Mai legten starke Gewitter den Frankfurter Flughafen lahm, was zu einem erheblichen Stau beim Abflug der Maschinen führte. Es handelte sich in diesen Fällen also offensichtlich um Verspätungen, deren Ursache außerhalb des Einflussbereichs der Airline lag.

Ebenfalls gilt es nochmals hervorzuheben, dass an insgesamt 23 Tagen im Mai keine einzige Einzelfallgenehmigung für verspätete Starts erteilt wurde. Generell gilt zudem, dass das Ministerium bei der Landung verspäteter Flugzeuge über keinen Ermessensspielraum verfügt, weil diese bis Mitternacht genehmigt sind, sofern es sich um lärmarme Maschine handelt.“