Nachtflugverbot

15.03.2012

MÜLLER: Einlegung der Revision hat schnelle höchstrichterliche Entscheidung und Rechtssicherheit ermöglicht
„Die FDP-Fraktion ist mit dem bisherigen Verlauf der Revision sehr zufrieden und wartet jetzt gespannt auf die Urteilsverkündung.“

„Schon die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht hat jedoch gezeigt, dass es richtig war, die Revision einzulegen. Es zeichnet sich deutlich ab, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wie erhofft entscheidende Hinweise auf die rechtlichen Möglichkeiten im Hinblick auf die Nachtflugregelungen des Planfeststellungsbeschlusses geben könnte. Dann kann auf dieser Grundlage in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren ein Nachtflugverbot im Sinne der Mediation – mit null Nachtflügen – rechtssicher festgelegt werden. Wir wollten das Mediationsergebnis und bekommen jetzt voraussichtlich die rechtliche Möglichkeit vom obersten Gericht, dies auch umzusetzen“, so der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Stefan MÜLLER.

Müller erklärte weiter:

„Gleichzeitig wird aller Voraussicht nach der Bau der vierten Landebahn durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt werden. Damit wird auch die Diskussion ein Ende finden, ob eine Schließung der Landebahn möglich ist. Der Aufschrei der Opposition und insbesondere der Oppositionsgrünen zeigt, dass sie Angst haben mit der Entscheidung aus Leipzig ihre Themen, Schließung der Landebahn und dauerhafte Festlegung des Nachtflugverbots, zu verlieren. Die FDP-Fraktion bekommt mit der Entscheidung voraussichtlich genau das, was sie sich gewünscht hat: Rechtssicherheit für die Nachtflugregelung und den Bestand der Landebahn Nordwest. Die Landesregierung hat mit der Mediation dafür gesorgt, dass die Versprechen aus dem Mediationsergebnis auch im Hinblick auf die Nachtflugregelungen jetzt rechtssicher umgesetzt werden können. Daueraufgabe bleibt für uns die Reduzierung des Fluglärms. Hier arbeiten wir weiter intensiv an Verbesserungen.

Alle jene, die die Revision in Leipzig nicht wollten, werden nun nicht müde werden, sich nach dem Urteil ständig darauf zu beziehen. Das zeigt wie richtig es war, Revision einzulegen und diese höchstrichterliche Entscheidung aus Leipzig schnellstmöglich und nicht erst in vielen Jahren zu bekommen.“