Nachtfahrverbot B3 und B252
„Das Angebot zur Kooperation durch das Verkehrsministerium an die Wirtschaft ist ein gangbarer Weg. Nun müssen die heimischen Unternehmen dafür sorgen, dass sie die Lärmgrenzwerte im Bereich der B3 und der B252 einhalten. Für die betroffenen Anwohner ist es unabdingbar, dass es ruhiger wird“, so Heinrich Heidel, FDP-Landtagsabgeordneter aus der Region sowie Kreisvorsitzender aus Waldeck-Frankenberg und FDP-Bezirksvorsitzender Nordhessen.
Weiter sagte Heidel:
„Jetzt kommt es aber darauf an, wie es angekündigt ist, dass die Polizei nachts die Durchfahrtsberechtigungen der LKW während der zwei Monate dauernden Testphase streng kontrolliert.
Die Wirtschaft erhält jetzt die einmalige Chance zu zeigen, dass sie die Vorgaben einhalten kann. Denn Lärmgrenzwerte sind Lärmgrenzwerte. Diese dürfen nicht überschritten werden. Auch die Wirtschaft darf nicht zu Lasten der betroffenen Anwohner handeln. Wenn die Testphase ergibt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung nicht funktioniert und die Grenzwerte überschritten werden, dann muss durchgegriffen werden.“