Multi-Resistente-Erreger (MRE)

30.03.2012

RENTSCH: Hessens Bürgerinnen und Bürger profitieren ab Sonntag noch mehr von den gesundheitspolitischen Anstrengungen dieser Landesregierung
„Ab dem 1. April können Vertragsärzte die Untersuchung von Risikopatienten auf Multi-Resistente-Erreger (MRE) endlich bei den Krankenkassen abrechnen.“

„Das ist ein wirklich entscheidender Schritt auf dem Weg zu mehr Hygiene im Gesundheitswesen. Jährlich sterben in Deutschland bis zu 40.000 Menschen, weil simple hygienische Vorsorgeuntersuchungen – wie von uns Liberalen bereits lange gefordert – nicht durchgeführt werden“, erklärte Florian RENTSCH, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Rentsch, der zugleich gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion ist, sagte zu der Neuregelung, die am Sonntag in Kraft treten wird, weiter:

„Mit der seit Anfang des Jahres bestehenden Hygieneverordnung haben wir in Hessen bereits alles daran gesetzt, die Probleme in diesem Bereich zu lösen. Neben der fortlaufenden Überwachung der in Krankenhäusern erworbenen Infektionen sowie den Informationspflichten, die nunmehr für die verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens bestehen, ist es vor allem das Recht der Bürgerinnen und Bürger sich umfassend über Hygienemaßnahmen zu informieren, das die hessische Hygieneverordnung auszeichnet. Damit schaffen wir Transparenz und noch mehr Qualität.

Sinnvollerweise nur bundeseinheitlich zu regeln war demgegenüber, dass die frühzeitige Diagnose und Therapie der Multi-Resistenten-Erreger abrechnungsfähig sind. Wenngleich die Neuregelung zunächst nur den MRSA-Keim (Methicillin-resistenten Staphylococcus Aureus) umfasst, so ist dieser kleine Schritt, für den wir uns als Regierungsfraktion stets eingesetzt haben, ein enorm wichtiger. Für die Teilnahme der Ärzte an einer Weiterbildung – Voraussetzung um abrechnen zu können – haben wir in Hessen bereits beste Voraussetzungen geschaffen. Erst vergangene Woche wurde von Gesundheitsminister Grüttner der Startschuss für das MRE-Netzwerk Mittelhessen gegeben. Alle Landkreise und kreisfreien Städte wirken zur Verbesserung der Hygienequalität nunmehr zusammen. Auch das ist ein vorzeigbares Ergebnis erfolgreicher Gesundheitspolitik dieser Landesregierung.“

Hintergrund:

Multi-Resistente-Erreger sind Bakterienstämme, die gegen die Wirkung von Antibiotika Resistenzen entwickelt haben. Der bekannteste ist der MRSA-Keim (Methicillin-resistenten Staphylococcus Aureus). Er ist durch den Hautkontakt leicht übertragbar, wird jedoch nur bei denjenigen Personen gefährlich, die eine Schwächung des Immunsystems aufweisen oder bei denen die Erreger in den Körper gelangen können (Operationen, Katheter). Zur Verhinderung der Ausbreitung in Einrichtungen des Gesundheitswesen, insbesondere Krankenhäusern ist ein Gesamtansatz an fachlichen, personellen und strukturellen Maßnahmen notwendig. Indem die Keime mittels eines Abstrichs (Screening) frühzeitig diagnostiziert und eliminiert werden, lässt sich ihre Ausbreitung verhindern. Hierfür sind vor allem Personen mit besonderen Risikofaktoren, beispielsweise mehrfache Krankenhausaufenthalte, in den Blick zu nehmen.