MÜLLER zum Verfassungsschutz

  • Widerspruch muss aufgeklärt werden
  • Freie Demokraten fordern Transparenz

WIESBADEN – Was stimmt? Im Mordfall Lübcke hatte Innenminister Peter Beuth (CDU) in der Vergangenheit im Innenausschuss erklärt, dass in Geheimberichten des Verfassungsschutzes aus den Jahren 2013 und 2014 keine Erkenntnisse über Markus H. enthalten sind. Nun widerspricht der Generalbundesanwalt dieser Darstellung – was beim innenpolitischen Sprecher der Freien Demokraten, Stefan MÜLLER, Fragen aufwirft. Müller sagt dazu:

„Es gibt offensichtlich einen Widerspruch zwischen den Aussagen des Generalbundesanwalts und den Aussagen des Hessischen Innenministers. Bislang war die Öffentlichkeit nach den Angaben von Herrn Beuth im Innenausschuss davon ausgegangen, dass Erkenntnisse zu dem Beschuldigten Markus H. in keinem der Geheimberichte des Verfassungsschutzes aus den Jahren 2013 und 2014 enthalten waren. Dieser Widerspruch der Aussage des Innenministers zu den Angaben des Generalbundesanwalts muss dringend aufgeklärt werden. Die Sitzung des Innenausschusses am kommenden Donnerstag wird Gelegenheit dazu bieten. Wir fordern ein weiteres Mal Transparenz vom Innenminister und halten die Anwesenheit eines Vertreters der Generalbundesanwaltschaft in der Sitzung des Innenausschusses für dringend erforderlich.“