MÜLLER zum Mordfall Lübcke
- Fehler beim Verfassungsschutz zeigt: Abläufe und Strukturen müssen überprüft werden
- Untersuchungsausschuss zum Mordfall Lübcke wird noch im Juni eingesetzt
WIESBADEN – „Dass das hessische Landesamt für Verfassungsschutz Informationen über rechtsextreme Aktivitäten von Markus H. nicht an die Waffenbehörde weitergegeben hat, ist ein schwerer Fehler. Das zeigt, wie wichtig es ist, in einem Untersuchungsausschuss die Abläufe und Strukturen beim Verfassungsschutz und den Ermittlungsbehörden zu überprüfen“, sagt Stefan MÜLLER, innenpolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag. Markus H. muss sich als möglicher Unterstützer des mutmaßlichen Mörders des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, Stephan E., von kommendem Dienstag an vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verantworten.
Müller nimmt Bezug auf jüngste Medienberichterstattungen, wonach die Nicht-Weitergabe von Informationen ermöglicht habe, dass Markus H. Waffen besitzen konnte. Markus H. hatte sich seine Waffenbesitzkarte 2015 juristisch erstreiten können, weil dem Verwaltungsgericht keine Informationen über seine rechtsextremen Aktivitäten zwischen 2010 und 2015 vorlagen. „Schon nach damaliger Rechtslage hätten die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes der Waffenbehörde mitgeteilt werden können. Die jüngste Verschärfung des Waffenrechts um eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz wäre dazu gar nicht nötig gewesen“, stellt Müller klar.
„Dieser Fall macht deutlich, dass es nicht an Kompetenzen fehlt, sondern an einer offenen Kommunikation zwischen Verfassungsschutz und Waffenbehörden“, betont Müller.
Die Freien Demokraten beantragen die Einsetzung des Untersuchungsausschusses gemeinsam mit SPD und Linken. Sie soll in der Plenarwoche des Landtags Ende Juni erfolgen.