MÜLLER zum hessischen Untersuchungsausschussgesetz
- Klare Regeln für die Arbeit der Untersuchungsausschüsse
- Fairer Interessenausgleich zwischen Regierung und Opposition
WIESBADEN – Anlässlich der Beratung des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Hessischen Landtags (Hessisches Untersuchungsausschussgesetz – HUAG) erklärt der innenpolitische Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Stefan MÜLLER: „In der Hessischen Verfassung ist das Recht des Parlaments, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, verankert. Nun schaffen wir es, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das Zusammensetzung, Arbeitsweise, Befugnisse und den Ablauf der Untersuchung klar regelt.“ Müller verweist darauf, dass das Untersuchungsausschussgesetz des Bundes, die bisherige Praxis der hessischen Untersuchungsausschüsse und die Rechtsprechung des hessischen Staatsgerichtshofs die Grundlagen des gemeinsamen Gesetzentwurfs bilden.
„Für besonders bemerkenswert halte ich es, dass es insgesamt gelungen ist, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Regierungs- und Oppositionsfraktionen zu finden. Bestes Beispiel ist die Regelung, dass sich bei aufeinanderfolgenden Untersuchungsausschüssen Regierungs- und Oppositionsfraktionen bei der Stellung des Vorsitzes abwechseln. Das ist ein Novum für Hessen“, sagt Müller. „Mit den klaren Regelungen des HUAG dürften Streitigkeiten zum Verfahrensablauf, die es in der Vergangenheit immer wieder gab, Geschichte sein, und zukünftige Untersuchungsausschüsse können sich voll und ganz auf den Untersuchungsauftrag konzentrieren“, betont der innenpolitische Sprecher.