MÜLLER zu strafrechtlichen Handlungen im Internet
- Hass im Netz auch in Hessen ein Problem
- Landesregierung in der Verantwortung
- Kleine Anfrage der FDP-Fraktion
WIESBADEN – Anlässlich der Antwort des hessischen Innenministeriums auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema „Hate Speech (Hassreden) im Internet“ erklärte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Stefan MÜLLER: „Hate Speech im Internet stellt auch in Hessen ein Problem dar. Die Antwort des Innenministeriums auf die Kleine Anfrage zeigt, dass mehr gegen Hass im Netz getan werden muss. Ein Drittel der Hessen gibt laut einer Studie von campact an, schon einmal im Internet beleidigt oder bedroht worden zu sein – in den letzten Jahren gab es jedoch lediglich ca. 200 Anzeigen pro Jahr, von denen nur ein Bruchteil mit einer Verurteilung endete. Die Landesregierung muss das Thema „Hassreden im Internet“ zu einer Priorität machen. Es muss konsequent dagegen vorgegangen werden und strafrechtlich relevante Handlungen wie Bedrohung oder Beleidigung müssen geahndet werden.“
Müller weiter: „Die Konfrontation mit Hassreden im Internet führt oft dazu, dass sich Menschen nicht mehr an Diskussionen in sozialen Netzwerken beteiligen und dadurch die Meinungsfreiheit des Einzelnen sowie die Meinungsvielfalt selbst bedroht werden. Die Landesregierung muss daher klar Flagge zeigen – es ist höchste Zeit einzuschreiten. In einem Rechtsstaat muss die Ausübung aller Grundrechte gewährleistet sein, auch die des elementaren Grundrechts der Meinungsfreiheit. Selbstverständlich muss gewährleistet sein, dass alle Meinungsäußerungen, die auf Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundlage geäußert werden, auch getätigt werden dürfen – auch im Internet. Es ist aber an der Zeit, dass strafrechtlich relevante Handlungen im Zusammenhang mit Hate Speech nachdrücklich durch den Rechtsstaat bekämpft werden und Kompetenzen zum Vorgehen gegen etwaige Angriffe auf die Meinungsfreiheit gebündelt werden.
Es muss verhindert werden, dass Nutzer sich in Folge von Hassreden nicht mehr trauen, sich öffentlich zu äußern. Hassreden im Internet können, ob strafrechtlich relevant oder nicht relevant, psychische Folgen für Betroffene haben. Es muss daher zusätzlich Aufklärung betrieben werden und Ansprechpartner gefunden werden für die Bereiche, die nicht strafrechtlich relevant sind, die aber dennoch Menschen abwerten oder angreifen. Die vorhandene Aktivität muss ausgeweitet werden, sodass „Mobbingopfer“ nicht aus Furcht vor Repressalien ihre Meinungsfreiheit einschränken lassen und ermutigt werden, weiterhin ihre Meinung zu äußern.“