MÜLLER zu Polizeieinsatz bei Eintracht Frankfurt
- Deeskalation des Innenministers im Umgang mit Verein und Fans vonnöten
- Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist im Rechtsstaat stets zu wahren
WIESBADEN – Anlässlich der heutigen Sitzung des Innenausschusses, in welcher das Thema „Polizeieinsatz bei Eintracht Frankfurt“ erörtert wurde, erklärte der innenpolitische Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Stefan MÜLLER:
„Die Fraktion der Freien Demokraten ist auch nach der Sitzung des Innenausschusses der Ansicht, dass Peter Beuth einen aktiven Beitrag zu der erheblich angespannten Situation im Verhältnis zu den Verantwortlichen der aktiven Fanszene von Eintracht Frankfurt zu leisten hat. Der Innenminister muss im Umgang mit dem Verein und den Fans deeskalierend wirken. Bei zukünftigen Einsätzen im Stadion ist daher stets auf die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu achten – mithin muss das gewählte Mittel im Verhältnis zum verfolgten Zweck stehen, da dies in einem Rechtsstaat von elementarer Bedeutung ist.“
Müller weiter: „Die Eskalation ist hausgemacht, da der emotionale Ausgangspunkt der Debatte die Strafverschärfung für Pyrotechnik im Stadion ist. Zwar müssen in einem Rechtsstaat Rechtsverstöße geahndet werden – jedoch ist eine Strafverschärfung auf ein Jahr Mindestfreiheitsstrafe für die Nutzung im Stadion nicht das richtige Mittel. Zum Vergleich: für Angriffe auf Polizeibeamtinnen und –beamte hatte der Innenminister eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten gefordert.“
Zum Hintergrund:
Die Polizei hatte vor dem Europapokalspiel gegen die ukrainische Mannschaft Schachtjor Donezk Stadionbereiche von Eintracht Frankfurt nach Pyrotechnik abgesucht, dazu lag ein gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss vor. Pyrotechnik konnte jedoch nicht gefunden werden.
Später entfernten die Beamten ein Banner, das gegen Beuth gerichtet war und der Polizei zufolge einen beleidigenden Inhalt hatte.