MÜLLER zu Glücksspielgesetz

  • 25%ige Anhebung der Mittel für Destinatäre notwendig
  • Gesetzentwurf der Landesregierung springt zu kurz
  • Personal- und Sachkosten müssen ausgeglichen werden, Planungssicherheit muss sichergestellt werden

WIESBADEN – Anlässlich der heutigen Anhörung zum Thema „Änderung des Hessischen Glücksspielgesetz“ im Innenausschuss des Hessischen Landtags, erklärt der innenpolitische Sprecher der Freien Demokraten, Stefan MÜLLER: „Die Anhörung hat gezeigt, dass alle Destinatäre eine 25%ige Anhebung der Mittel fordern. Nach fast zwei Jahrzehnten mit nur einer geringfügigen Anpassung reicht die von der Landesregierung vorgesehene Erhöhung um 10% nicht annähernd aus. Die erfolgreiche und wichtige Arbeit dieser Organisationen muss anerkannt werden und ihr gesellschaftliches Engagement gestärkt werden.“

Müller weiter:

„Die Anzuhörenden haben schlüssig dargelegt, dass eine 25%ige Erhöhung dringend notwendig ist, unter anderem aufgrund der deutlich gestiegenen Personal- und Sachkosten sowie der mannigfachen Aufgaben, die in den letzten Jahren hinzugekommen sind. Die Verbände würden durch die 25%ige Anhebung der Mittel in die Lage versetzt, ihren in den letzten Jahren gewachsenen Aufgaben nachzukommen und die Kostenentwicklung auszugleichen.“

Zum Hintergrund:

Derzeit werden jährlich rund 35 Millionen Euro aus den Lotto-Mitteln direkt an die so genannten „Destinatäre“ ausgeschüttet: an den Landessportbund Hessen, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege, den Hessischen Jugendring, die Träger der außerschulischen Jugendbildung und den Ring politischer Jugend. Die letzte Erhöhung der Mittel erfolgte im Jahr 2013.