MÜLLER zu 70-jährigem Bestehen des Hessischen Staatsgerichtshofs

  • Staatsgerichtshof ist Garant des Verfassungsrechts und der Rechtsstaatlichkeit
  • Es gilt „Danke“ zu sagen, verbunden mit Achtung und Respekt vor dem Verfassungsorgan

WIESBADEN – Zum 70-jährigen Bestehen des Hessischen Staatsgerichtshofes sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stefan MÜLLER: „Der Hessische Staatsgerichtshof ist seit nunmehr 70 Jahren als Verfassungsorgan Hüter der Landesverfassung. Er ist damit eine elementare Institution unserer Demokratie sowie Garant des Verfassungsrechts und der Rechtsstaatlichkeit. Diese Position des Staatsgerichtshofs muss gestärkt werden, und diese Aufgabe ist zurzeit umso wichtiger denn je. Das Land Hessen – als demokratischer Verfassungsstaat – ist auf das Funktionieren einer unabhängigen Verfassungsgerichtsbarkeit angewiesen.“

Müller weiter:

„Ich möchte meine Achtung und meinen Respekt bekunden vor diesem Verfassungsorgan, vor unserem höchsten Gericht in Hessen. Es kann nur erahnt werden, wie viel Arbeit jede Entscheidung beinhaltet, wie viel Nachdenken und Abwägen rechtsgrundsätzlicher Fragen, immer auf der Suche nach Gerechtigkeit. Für diese Arbeit sage ich Danke. Ich schließe darin – über den Kreis der Richterinnen und Richter hinaus – ausdrücklich alle Bediensteten ein, ohne die dieses Gericht nicht funktionieren würde: die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Geschäftsstellen, die Verwaltung, das ganze Haus.“