MÜLLER: Verbot der „Wolfsbrigade 44“ ist wichtig und sinnvoll
- Vereinigung ist in Hessen aktiv
- Staat darf Verfassungsfeinde nicht gewähren lassen
- Verbot führt nicht zu Verschwinden der rechtsextremen Gesinnung
WIESBADEN – „Rechtsextremismus und Feinde der Demokratie haben keinen Platz in unserer Gesellschaft – daher ist das Verbot der Neonazi-Vereinigung ‚Wolfsbrigade 44‘ wichtig und sinnvoll“, betont der innenpolitische Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Stefan MÜLLER, nachdem der Bundesinnenminister heute ein Verbot der länderübergreifend agierenden rechtsextremistischen Vereinigung ‚Sturm-/Wolfsbrigade 44‘ erlassen hat. „Es war höchste Zeit, die auch in Hessen aktive ‚Wolfsbrigade 44‘ zu verbieten. Der Staat darf Verfassungsfeinde nicht gewähren lassen“, betont Müller.
Der wachsende Rechtsextremismus sei eine Herausforderung für die Gesellschaft und müsse weiter bekämpft werden. Das gelte gerade in Hessen, wo acht der 13 führenden Vereinsmitglieder der ‚Wolfsbrigade‘ wohnhaft sind, weshalb die jetzt folgenden Maßnahmen auch durch die hessischen Sicherheitsbehörden umgesetzt werden. Zudem hätten Anschläge und Attentate durch Rechtsextreme in den vergangenen Monaten und Jahren gezeigt, dass der staatliche Verfolgungsdruck nicht nachlassen dürfe, sondern noch entschiedener vorangetrieben werden müsse.
Müller ergänzt: „Klar ist, dass durch ein Verbot die rechte Gesinnung nicht aus der Gesellschaft beziehungsweise den Köpfen verschwindet. Es gilt daher, weiterhin achtsam zu sein und gegen rechtsextremes Gedankengut anzukämpfen. Dazu braucht es den Verfassungsschutz und gut ausgebildete Polizeibeamtinnen und -beamte, aber auch Programme gegen Rechtsextremismus, die beispielsweise beim Ausstieg helfen. Gerade solche langfristigen Maßnahmen dienen der Demokratiestärkung und der Bekämpfung des Rechtsextremismus, und nur dadurch kann das rechtsextreme Gedankengut minimiert werden.“