MÜLLER: Urteil zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz hat Auswirkungen auf Hessen

Justitia
  • Freie Demokraten fordern Innenminister zum Handeln auf
  • Hessisches Gesetz muss umgehend angepasst werden
  • Wortgleiche Passagen in bayerischem und hessischem Gesetz

Stefan MÜLLER, innenpolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat Innenminister Peter Beuth aufgefordert, das hessische Verfassungsschutzgesetz umgehend zu überprüfen und anzupassen. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das das bayerische Verfassungsschutzgesetz am Dienstag in Teilen für verfassungswidrig erklärt hat, hat auch Auswirkungen auf Hessen. Das Karlsruher Urteil ist damit nicht nur eine Klatsche für die CSU, sondern auch für Innenminister Beuth und die Koalition von CDU und Grünen“, erklärt Müller und verweist auf deckungsgleiche Passagen in den Verfassungsschutzgesetzen Bayerns und Hessens. „Einige Formulierungen im hessischen Gesetz sind sogar wortgleich aus Bayern übernommen worden. Das betrifft insbesondere Regelungen zu verdeckten Mitarbeitern und Vertrauensleuten sowie die Norm zur Ortung von Mobilfunkgeräten.“ 

Auch wenn sich das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts allein auf Bayern beziehe, müsse Beuth unverzüglich handeln. „Es kann nicht sein, dass der offensichtliche verfassungswidrige Zustand in Hessen bestehen bleibt, bis das Urteil zur ebenfalls noch laufenden Verfassungsbeschwerde zum hessischen Gesetz vorliegt. Er muss zeitnah ein verfassungskonformes Gesetz vorlegen, das Freiheit und Sicherheit wieder in Einklang bringt. Das Thema sollte möglichst bereits im Zuge der Neuregelung der Sicherheitsgesetze, die gerade in 1. Lesung in den Landtag eingebracht wurden, behandelt werden“, fordert Müller. „Die Sicherheitsbehörden brauchen Regeln, auf die sie sich verlassen können. Und die Bürger müssen sich ebenso darauf verlassen können, dass die Sicherheitsbehörden ihre Grundrechte nicht verfassungswidrig einschränken. Das Urteil aus Karlsruhe fordert damit auch das Land Hessen auf, seine Hausaufgaben zu machen.“