MÜLLER: Stephan E. wird für abscheuliche Tat zur Rechenschaft gezogen

  • Dr. Walter Lübcke wurde für seine politische Überzeugung getötet
  • Sicherheitsbehörden müssen Markus H. weiter intensiv beobachten
  • Untersuchungsausschuss soll Strukturen der Sicherheitsbehörden beleuchten

WIESBADEN – „Mit dem Urteil ist klar, dass Stephan E. für den abscheulichen Mord an Dr. Walter Lübcke zur Rechenschaft gezogen wird“, sagt der innenpolitische Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Stefan MÜLLER, nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt Stephan E. zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat. „Stephan E. hat einen politischen Mord begangen und den Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke für dessen politische Überzeugung und dessen Engagement für Flüchtlinge getötet. Das heute verkündete Urteil hat Signalwirkung: Es wurde ein Zeichen gesetzt gegen Rechtsextremismus und für Menschen, die sich für Flüchtlinge einsetzen.“

In Bezug auf den Mitangeklagten Markus H., der wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, erklärt Müller: „Es ist klar, dass die Sicherheitsbehörden den als Gefährder eingestuften Markus H. weiter intensiv beobachten müssen. Es darf nicht mehr passieren, dass solche Gefährder fälschlicherweise aus dem Blickfeld der Polizei beziehungsweise des Verfassungsschutzes geraten.“

Müller ergänzt: „Stephan E. kommt aus einem rechtsextremistischen Umfeld, ohne dessen Unterstützung solche Taten wie der Mord an Walter Lübcke nicht möglich sind. Wo im Strafprozess eine Aufklärung nicht mehr möglich war, muss nun der Untersuchungsausschuss zum Mordfall Lübcke prüfen, wo die Abläufe und Strukturen im Bereich der Sicherheitsbehörden verbessert werden müssen.“ Ebenso gelte es, weiter entschlossen gegen Rechtsextremismus vorzugehen. „Der Mordfall Lübcke hat gezeigt, dass aus Worten Taten werden können.“