MÜLLER: SPD, FDP und Linke widersprechen Aussagen von CDU und Grünen zum Lübcke-Untersuchungsausschuss

Justitia

WIESBADEN – In der heutigen Berichterstattung der Hessischen Allgemeinen über die zum Teil nichtöffentlich abgehaltene jüngste Sitzung des Untersuchungsausschusses zum Mordfall Dr. Walter Lübcke werden im Hinblick auf die Diskussion um die nichtöffentliche Befragung einer Person zwei Zitate angeführt, die nach Auffassung der Obmänner dreier Oppositionsfraktionen, Günter Rudolph (SPD), Hermann Schaus (Die Linke) und Stefan Müller (Freie Demokraten), falsch sind. Der Ausschussvorsitzende Christian Heinz (CDU) wird zitiert mit der Aussage: „Dem Ausschuss stand kein politisches Ermessen zu, sondern er war aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, dem Gesuch zu entsprechen.“ Die Abgeordnete Eva Goldbach von den Grünen wird zitiert mit der Aussage, dass „die Entscheidung alleine aus verfassungsrechtlichen Gründen so getroffen wurde“.

„Dieser Darstellung widersprechen wir ausdrücklich und halten sie für falsch. Aus unserer Sicht hätte es andere Lösungsmöglichkeiten gegeben, die Person unter Wahrung ihrer Schutzinteressen auch öffentlich zu vernehmen“, erklären die Obmänner der Fraktionen, Günter Rudolph (SPD), Hermann Schaus (Die Linke) und Stefan Müller (Freie Demokraten). „Der Öffentlichkeitsgrundsatz nach Artikel 92 der Hessischen Verfassung ist ein hohes Gut. Er gewährleistet unter anderem die Effektivität und Transparenz der Aufklärungsarbeit im Untersuchungsausschuss durch die Möglichkeit für die Öffentlichkeit, an der Sitzung teilzunehmen.“