MÜLLER: Schwarz-grüne Beamtenbesoldung bleibt verfassungswidrig

  • Beamte werden weiter unter Wert bezahlt
  • Künftige Regierung bekommt Verantwortung zugeschoben

Stefan MÜLLER, innenpolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat den von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Anpassung der Beamtenbesoldung als unzureichend bezeichnet. „Schwarz-Grün macht lediglich einen ersten Schritt und ignoriert dabei, dass die Bezahlung der Beamtinnen und Beamten damit weiterhin verfassungswidrig bleibt. Das zeugt von Respektlosigkeit gegenüber den Landesbediensteten, deren sehr gute Arbeit weiter unter Wert bezahlt wird, aber auch gegenüber der Verfassung“, erklärt Müller. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte im November vergangenen Jahres festgestellt, dass die Höhe der Beamtenbesoldung verfassungswidrig ist. Laut VGH besteht mindestens bis zur Besoldungsgruppe A 15 dringender Anpassungsbedarf.

„Mit der verfassungsrechtlich höchst fragwürdigen Entscheidung, die Bezahlung der Beamten lediglich stufenweise über viele Jahre hinweg anzupassen, lastet Schwarz-Grün der nächsten Landesregierung eine schwere Hypothek auf. Nach der Wahl wird die zukünftige Landesregierung eine Summe im hohen dreistelligen Millionenbereich aufbringen müssen, um die verfassungskonforme Bezahlung der Beamten dann endlich umzusetzen“, sagt Müller. Das Argument der Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen, den Landeshaushalt nicht überfordern zu wollen, lässt Müller nicht gelten. „Seit Jahren wird die Landesregierung von vielen Seiten vor diesem Risiko gewarnt, aber es wurden keine Rücklagen gebildet und keine Vorkehrungen getroffen. Deswegen kann jetzt eine angebliche Überforderung des Landeshaushalts alleine nicht maßgeblich sein – vor allem, weil für die kommenden Jahre keine Verbesserung der Haushaltssituation zu erwarten ist.“