MÜLLER: Schwarz-Grün will verfassungswidrige Regelungen festschreiben

  • LKA-Spitze darf nicht politisch besetzt werden
  • Gesundheitsprüfung auch für politische Beamte notwendig 
  • Freie Demokraten behalten sich rechtliche Schritte vor

WIESBADEN – Die Freien Demokraten im Hessischen Landtag fordern Änderungen am von der schwarz-grünen Koalition vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften. Konkret beziehen sie sich auf die Regelungen zu den sogenannten politischen Beamten. „Würde der Gesetzentwurf der Koalition unverändert verabschiedet, würde eine verfassungswidrige Regelung festgeschrieben“, kritisiert Stefan MÜLLER, innenpolitischer Sprecher der Fraktion. Er erneuert anlässlich der heutigen Plenardebatte die Kritik der Freien Demokraten daran, dass die Präsidentenstelle des Hessischen Landeskriminalamts mit einem politischen Beamten besetzt werden soll. „In der Anhörung zum Gesetzentwurf wurde unsere Position gestärkt, dass die Besetzung der LKA-Spitze mit einem politischen Beamten verfassungswidrig ist.“ Zahlreiche Anzuhörende hätten darauf hingewiesen, dass es politische Beamte nur unter vom Bundesverfassungsgericht eng gesteckten Voraussetzungen geben dürfe und diese Voraussetzungen nicht erfüllt seien. Vielmehr sei es allein Sache des Landespolizeipräsidenten, den Polizei-Beschäftigten die politischen Ziele der Regierung zu vermitteln. „Es besteht der Verdacht, dass sich der Innenminister hier ein Gesetz schafft, um unliebsam gewordene Beamte abberufen zu können und solche Stellen nach Belieben neu besetzen zu können.“ Müller weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch die Polizeipräsidenten in Hessen, die bereits politische Beamte sind, „ordentliche Beamte“ sein sollten. „Auch diese bereits bestehende Regelung ist ebenso verfassungswidrig, da die politischen Leitlinien zur Gewährleistung einer einheitlichen Umsetzung auch hier vom Landespolizeipräsidenten und eben nicht von sieben Polizeipräsidenten umgesetzt werden müssen. Deshalb muss die bisherige Regelung aufgehoben werden.“ 

Mit ihrem Änderungsantrag (Drs. 20/6669) wollen die Freien Demokraten darüber hinaus verhindern, dass die Gesundheitsprüfung für politische Beamte abgeschafft werden soll. „Das ist äußerst bedenklich, und die Begründung der Landesregierung, es bedürfe keiner Gesundheitsüberprüfung dieser Beamten, da man, diese kenne‘, erscheint mehr als fragwürdig. Jemanden zu kennen reicht nicht aus, um eine Erkrankung zu diagnostizieren. Bei politischen Beamten, die jederzeit in den Ruhestand versetzt werden können, ist es daher gerade nicht vertretbar, auf eine Gesundheitsuntersuchung zu verzichten“, erklärt Müller und kündigt an: „Die Freien Demokraten behalten sich rechtliche Schritte vor, falls der Landtag den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form verabschiedet.“