MÜLLER/SCHARDT-SAUER/DR. H.C. HAHN: Quick Freeze muss Sicherheitslücke zügig schließen

  • Freie Demokraten weisen Kritik der Landesregierung zurück 
  • CDU lässt rechtskonforme Vorschläge vermissen
  • Quick Freeze stärkt die Grundrechte

Stefan MÜLLER, innenpolitischer Sprecher, Marion SCHARDT-SAUER, rechtspolitische Sprecherin, und Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, Sprecher für Datenschutz, haben die heute von der Landesregierung erneut vorgetragene Kritik am Quick-Freeze-Verfahren und an Bundesjustizminister Marco Buschmann im Namen der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag als „billigen Populismus“ zurückgewiesen. „Die CDU-Minister Peter Beuth und Roman Poseck kritisieren die Quick-Freeze-Methode, obwohl diese auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, laut dem die deutsche Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstößt, zulässig ist. Vonseiten der Union fehlt aber bislang ein konstruktiver verfassungskonformer Vorschlag, der das EuGH-Urteil berücksichtigt und weitergeht als Quick Freeze“, monieren die Freien Demokraten. 

„Der Vorwurf, die Vorschläge des Bundesjustizministers seien kein ausgewogener Ausgleich unterschiedlicher Interessen, sondern eine unnötige und gefährliche Beschränkung effektiver Strafverfolgung, ist schlichtweg falsch, denn seit der Aussetzung der Norm im Jahr 2017 ist gar keine Vorratsdatenspeicherung möglich. Den Ermittlern fehlen aktuell durch das wiederholte Scheitern einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung relevante Befugnisse. Deshalb ist für das Schließen dieser Sicherheitslücke ein zügiges Gesetzgebungsverfahren für den Quick-Freeze-Ansatz wichtig“, erklärt Stefan Müller.

Marion Schardt-Sauer ergänzt: „Beim Quick-Freeze-Verfahren dürfen Daten ausschließlich anlassbezogen und auf richterliche Anordnung hin gespeichert werden. Es dient nicht nur der Stärkung der Grundrechte, sondern bedeutet auch einen Zugewinn an Sicherheit, vor allem auch gegen Kindesmissbrauch. Damit wird endlich die Rechtsunsicherheit beendet, die durch die CDU entstanden ist. Darüber hinaus habe Quick Freeze einen weiteren Vorteil für die Ermittler: Wenn ein Richter das Einfrieren der Daten zu einem bestimmten Verdachtsfall angeordnet habe, stünden dazu außer der IP-Adresse auch Verbindungs- und Standortdaten zur Verfügung.

Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn erinnert: „Wir Freie Demokraten haben uns stets gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, denn sie ist ein pauschales Instrument, das auch rechtstreue Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht stellt. Die hessischen CDU-Minister Beuth und Poseck polemisieren gegen den Bundesjustizminister. Wo sind denn die gesetzlichen Formulierungen, die rechtlich korrekt über Quick Freeze hinausgehen? Beide bleiben konkrete Alternativen schuldig. Ich frage mich warum, gibt es gar keine? Vielleicht spitzen die Konservativen ja nur mal so mit den Lippen, ohne Substanz. Beide müssen jetzt endlich liefern“, fordert der ehemalige Justizminister seinen Amtsnachfolger auf.