MÜLLER/RUDOLPH zur Weitergabe von Informationen im Fall Stephan E.

  • Fraktion der Freien Demokraten und SPD-Fraktion fordern Transparenz
  • Offener Brief an Innenminister
  • Aufklärung hinsichtlich der Weitergabe von Informationen aus geheimer Personenakte des Stephan E. ist dringend vonnöten

 

WIESBADEN – Anlässlich der Weitergabe von Informationen aus der Personenakte des mutmaßlichen Lübcke-Mörders Stephan E. an den Landtagsabgeordneten Frömmrich sowie der Nennung von als geheim eingestuften Akteninhalten durch den Innenminister in der Öffentlichkeit haben die SPD-Fraktion und die Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag einen offenen Brief an den Innenminister gesendet. In diesem Schreiben wird der Minister aufgefordert, den Obleuten des Innenausschusses alle Unterlagen hinsichtlich der Abläufe und der Inhalte zur Verfügung zu stellen.

Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Stefan MÜLLER: „Wir fordern den Innenminister auf, den vollständigen Schriftverkehr zwischen dem Abgeordneten Jürgen Frömmrich und dem Innenministerium sowie den darauffolgenden Schriftwechsel zwischen dem Ministerium und dem Landesamt für Verfassungsschutz offenzulegen. Dies umfasst insbesondere die Thematik der Weitergabe von Informationen aus dem als VS-Geheim eingestuften Abschlussbericht der Aktenprüfung aus dem Phänomenbereich Rechtsextremismus des Landesamtes für Verfassungsschutzes.“

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Günter Rudolph, ergänzt: „Weiter fordern wir die Offenlegung, wann und durch wen trotz Einstufung der Personenakte „Stephan E.“ als VS-Geheim, entschieden wurde, dass die in der Pressemitteilung des Innenministers vom 17.10.2019 genannten Details der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden konnten. Wir halten die Beantwortung dieser Punkte für elementar, um Transparenz hinsichtlich dieser öffentlich debattierten und relevanten Thematik zu schaffen.“

Hintergrund:

Am 19.9.2019 wurde durch ein Interview des Abgeordneten Frömmrich öffentlich bekannt, in welchem Zeitraum die Namensnennungen des mutmaßlichen Mörders Walter Lübckes, Stephan E., im Abschlussbericht der Aktenprüfung aus dem Phänomenbereich Rechtsextremismus, erstellt vom Landesamt für Verfassungsschutz, liegen.  Der Abgeordnete erklärte u.a., dass „die Nennungen in einem Zeitraum von 1993 bis 2004 liegen“. Er habe zudem vom Innenministerium „auch nochmal die Informationen bekommen“ und für das, was er mitteilt laut Hessenschau „nach eigenen Angaben eine Erlaubnis beim Innenministerium eingeholt.“ Weiterhin gab er an, es handele sich um „Informationen, die aus dem Polizeibereich kommen, wegen Waffenaffinität“.  Am gleichen Tag wird ein Spiegelinterview des Innenministers Peter Beuth bekannt, in welchem er zu Stephan E. ausführt: „So beziehen sich auch diese elf Namensnennungen in dem angesprochenen Bericht allesamt auf frühere Erkenntnisse aus dem Zeitraum von 1993 bis 2004. Das letzte Datum, bei dem er bei den Sicherheitsbehörden erkennbar in Erscheinung trat, war bei einer Demonstration in Dortmund im Jahr 2009, was 2010 zu einem Gerichtsurteil führte.“