MÜLLER: Nullrunde 2015 kann Landesregierung auf die Füße fallen

  • Freie Demokraten haben vor Nullrunde gewarnt
  • Landesregierung droht erneute juristische Niederlage

WIESBADEN – „Die Nullrunde für die hessischen Beamtinnen und Beamten aus dem Jahr 2015 könnte der Landesregierung jetzt auf die Füße fallen“, erklärt Stefan MÜLLER, innenpolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag. Er nimmt Bezug auf eine Klage, die am morgigen Dienstag vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel verhandelt wird und die sich mit der Nullrunde 2015 und der nur geringen Anhebung der Beamtenbezüge 2016 befasst. „Wir Freie Demokraten haben seinerzeit davor gewarnt, den Beamtinnen und Beamten bei ihren Bezügen ein verfassungswidriges Sonderopfer aufzuerlegen und sie von der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung abzukoppeln“, erinnert Müller. „Dass geklagt wird, war abzusehen gewesen.“

Müller ergänzt: „Wenn die Kläger Recht bekommen, könnte die Landesregierung erneut eine juristische Niederlage kassieren, nachdem Freie Demokraten und SPD bereits erfolgreich vor dem Staatsgerichtshof gegen das schwarz-grüne Sondervermögen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise geklagt hatten. Ganz zu schweigen von den finanziellen Folgen: Falls rückwirkend Ansprüche ausgeglichen werden müssen, muss die Landesregierung voraussichtlich finanzielle Mittel im hohen dreistelligen Millionenbereich bereitstellen.“