MÜLLER: Mobiles Arbeiten ist die Zukunft der Arbeitswelt

  • Freie Demokraten fordern Recht auf mobiles Arbeiten für Landesbeamte
  • Corona hat gezeigt, dass mobiles Arbeiten funktioniert
  • Das Arbeitsergebnis ist entscheidend

Stefan MÜLLER, innenpolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat seine Forderung nach einem Recht auf mobiles Arbeiten für Landesbeamte bekräftigt: „Mobiles Arbeiten schafft deutlich höhere Arbeitszufriedenheit und mehr Motivation, kann zu weniger Krankentagen führen und ist die Zukunft der Arbeitswelt. Es ermöglicht eine optimierte Raumnutzung und macht den öffentlichen Dienst attraktiver und wettbewerbsfähig im Vergleich mit privaten Arbeitgebern“, erklärt Müller anlässlich der heutigen Plenardebatte. In zweiter Lesung diskutiert der Landtag über einen von den Freien Demokraten vorgelegten Gesetzentwurf, der hessischen Beamtinnen und Beamten einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten geben soll. „Die Landesverwaltung kann einen entscheidenden Entwicklungsschritt machen und eine Vorbildfunktion einnehmen, wenn sie dauerhaft ermöglicht, was während der Corona-Krise schon funktioniert hat“, erklärt Müller und fordert die Landesregierung auf, „endlich mal innovativ zu sein und die Zukunft zu gestalten“. 

Müller setzt ein Fragezeichen hinter die bislang etablierte Präsenzkultur. „Es ist klar, dass der Pförtner im Ministerium seinen Job in Präsenz erledigen muss. Aber es spricht nichts dagegen, dass die Sachbearbeiterin ihren Job von zu Hause aus oder an einem ganz anderen Ort erledigt. Nur weil einige Gruppen ihre Aufgaben nicht mobil erledigen können, muss die Möglichkeit nicht auch allen anderen vorenthalten werden. Das ist eine Definition von Gerechtigkeit, die wir nicht teilen“, erläutert Müller und ergänzt: „Entscheidend ist doch das Arbeitsergebnis und nicht, wo der Laptop aufgeklappt oder der PC hochgefahren wird.“ 

Zur heutigen zweiten Lesung haben die Freien Demokraten einen Änderungsantrag zu ihrem Gesetzentwurf vorgelegt, der Anregungen aus der Anhörung zum Gesetzentwurf aufgreift. „Wir wissen, dass die Einhaltung der Arbeitszeit eine besondere Herausforderung darstellt. Daher haben wir in den Gesetzentwurf ausdrücklich den Hinweis aufgenommen, dass der Umfang der Arbeitsstunden auch im Homeoffice beziehungsweise beim mobilen Arbeiten einzuhalten ist“, erklärt Müller. Ebenso werden durch den Änderungsantrag Schulungsangebote für die Beamtinnen und Beamten, aber auch für die Führungskräfte im Gesetz festgehalten.