MÜLLER: Minister Beuth muss sich erklären

  • Informationsdefizit zu Drohschreiben muss aufgeklärt werden
  • Freie Demokraten fordern Einsicht in Unterlagen
  • Strafrechtliche Aufklärung darf nicht aus Fokus geraten

WIESBADEN – „Innenminister Peter Beuth muss jetzt unverzüglich klarstellen, ob er über die durch das Landeskriminalamt übermittelten Erkenntnisse zu den aktuellen Drohschreiben informiert war. Wenn nicht, würde das bedeuten, dass ihn sein eigenes Ministerium in dieser politisch extrem bedeutsamen Angelegenheit nicht eingebunden hat“, sagt Stefan MÜLLER, innenpolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, nach der heutigen Berichterstattung in der Frankfurter Rundschau. Demnach waren Beamte des Landespolizeipräsidiums, das zum Innenministerium gehört, bereits am 5. März darüber informiert worden, dass von einem Polizeicomputer auf Meldedaten der Linken-Fraktionsvorsitzenden Janine Wissler zurückgegriffen wurde.

„Wir Freie Demokraten fordern eine umfassende Aufklärung und werden dafür auch eine Sondersitzung des Innenausschusses beantragen. Zu dieser Sondersitzung werden wir auch einen dringlichen Berichtsantrag einbringen. Um den Informationsfluss nachzuvollziehen, fordern wir außerdem Einsicht in die Unterlagen und Gesprächsnotizen zwischen LKA und Landespolizeipräsidium (LPP) sowie zwischen dem LPP und der Spitze des Innenministeriums. Die Arbeit der Exekutive zu kontrollieren, sehen wir als unsere Aufgabe an“, betont Müller. Die Freien Demokraten wollen wissen, wo das Informationsdefizit bestand beziehungsweise wann der Innenminister durch wen Kenntnis von der Abfrage der Daten über einen Polizeicomputer bekommen hat. Die Veröffentlichungen legten nahe, dass das Landespolizeipräsidium informiert war, die Informationen aber nicht weitergegeben wurden.

Müller macht aber auch klar: „Die Auseinandersetzung, wann der Innenminister durch wen über den Abruf der persönlichen Daten von Frau Wissler auf einem Polizeicomputer informiert wurde, darf nicht dazu führen, dass die Aufklärung hinsichtlich der Drohschreiben vernachlässigt wird. Der Innenminister leistet nun mit seinen Vorwürfen gegenüber dem Hessischen Landeskriminalamt, er sei nicht zeitnah darüber informiert worden, einen wesentlichen Beitrag dazu, dass das Vertrauen in die Aufklärung solcher Vorfälle sinkt. Es darf jedoch nicht sein, dass wegen persönlicher Zerwürfnisse die eigentliche Aufklärungsarbeit auf der Strecke bleibt.“