MÜLLER: LKA-Führung muss fachlich arbeiten, nicht politisch
- Innenminister will politischen Beamten an LKA-Spitze implementieren
- Freie Demokraten kritisieren Gesetzentwurf der schwarz-grünen Koalition
- Verfassungsrechtliche Bedenken
WIESBADEN – „Der Präsident oder die Präsidentin des Hessischen Landeskriminalamts gehört bislang nicht zum Kreis der politischen Beamten – und das zu Recht!“, betont Stefan MÜLLER, innenpolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag. Er nimmt die heutige Plenardebatte über Änderungen dienstrechtlicher Vorschriften zum Anlass, die Kritik der Freien Demokraten an Plänen des Innenministers zu bekräftigen, der die LKA-Spitze künftig mit einem politischen Beamten besetzen will. Den rechtlichen Rahmen dafür soll ein von der schwarz-grünen Koalition vorgelegter Gesetzentwurf schaffen.
Die Implementierung der Stelle eines politischen Beamten als Präsidentin beziehungsweise der Präsident des Landeskriminalamts sei der größte Kritikpunkt der Freien Demokraten am schwarz-grünen Gesetzentwurf, erklärt Müller. In der Begründung des Gesetzentwurfs heiße es zwar, es müsse möglich sein „zur Gewährleistung der inneren Sicherheit dieses Amt, wenn es nötig ist, ohne Zeitverlust neu zu besetzen“. „Tatsächlich geht es aber darum, dass der Innenminister den unliebsam gewordenen politischen Beamten ,absägen‘ kann. Es geht schlicht auch darum, einen politischen Gehorsam zu schaffen. Eine rechtzeitige Nachbesetzung der Stelle wäre auch schon durch die rechtzeitige Ausschreibung zu organisieren“, betont Müller.
Darüber hinaus sei der Plan des Innenministers und der Koalition auch verfassungsrechtlich bedenklich: „Dass der Dienstherr die Möglichkeit hat, unliebsame politische Beamte zu entlassen, schafft naturgemäß eine besondere Abhängigkeit dieser Beamten von der politischen Führung. Deshalb ist der Gesetzgeber angehalten, politische Beamte nur äußerst restriktiv einzusetzen“, erklärt Müller und verweist auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Laut dieser soll der Einsatz der politischen Beamten auf den engsten Kreis unmittelbarer Berater der politischen Führung beschränkt bleiben, um eine von politischen Einflussnahmen unabhängige Verwaltung sicherzustellen.