MÜLLER: Kosten für Einsatz im Dannenröder Forst müssen dargelegt werden

  • Freie Demokraten gehen von Kosten in zweistelliger Millionenhöhe aus
  • Steuerzahler sollen sich umfassendes Bild machen
  • Wehrhafter Rechtsstaat kostet Geld

Wiesbaden – „Allein die Erstattung der Kosten für den Einsatz der Bundespolizei im Dannenröder Forst hat das Land Hessen bislang rund eine Million Euro gekostet“, erklärt Stefan MÜLLER, innenpolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag. Das hat die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten mit einer Anfrage in Erfahrung gebracht. „Da auch die anderen fünfzehn Bundesländer den Einsatz mit teilweise erheblichen Polizeikräften unterstützt haben und das größte Kontingent die hessische Polizei selbst gestellt hat, dürften sich die Kosten für die hessischen Steuerzahler auf einen erheblichen zweistelligen Millionenbetrag belaufen.“ Der Polizeieinsatz sicherte die Rodungsarbeiten ab, die rund um den Dannenröder Forst vom 1. Oktober bis zum 8. Dezember 2020 durchgeführt wurden. Erforderlich war der umfassende Einsatz, weil Gegner des Autobahnbaus entlang der Trasse den Wald besetzt und Baumhäuser errichtet hatten, die aufwändig geräumt werden mussten. Dabei war es rund um den Dannenröder Forst auch zu zahlreichen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gekommen.

Müller erklärt: „Es mag die Strategie der Ausbaugegner sein, die Kosten in die Höhe zu treiben. Nicht zuletzt deshalb dürfen die Kosten nie entscheidend sein, wenn es darum geht, dass sich der Rechtsstaat wehrhaft zeigt. Gleichzeitig ist aber Transparenz erforderlich, damit sich auch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ein umfassendes Bild von der Dimension der Kosten machen können, die die häufig als „Aktivisten“ bezeichneten Ausbaugegnerinnen und -gegner verursacht haben. Wir erwarten daher, dass die Landesregierung sämtliche Kosten darlegt.“ Müller hat deshalb heute eine Kleine Anfrage (Drs.20/4425) an die Landesregierung eingereicht. „Uns ist nicht nur wichtig zu wissen, welche Kosten für Personal und Logistik im Rahmen des Polizeieinsatzes sowie für den Einsatz privater Sicherheitsfirmen entstanden sind. Die Landesregierung muss auch erklären, wie viele Kostenbescheide an Gegner des A-49-Lückenschlusses ergangen sind, die Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen haben.“

In einer weiteren Kleinen Anfrage (Drs. 20/4426) fragt Müller nach der Zahl der Ausbaugegner, die sich bis zum Abschluss der Rodungsarbeiten im Bereich des Maulbacher Waldes, des Herrenwaldes und des Dannenröder Forstes aufgehalten haben – insgesamt sowie zu Spitzenzeiten. „Wir wollen ebenso wissen, wie viele Ausbaugegner festgenommen wurden und wie viele Straf- sowie Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurden. Außerdem soll die Landesregierung sagen, wie viele Angriffe und Straftaten auf Polizistinnen und Polizisten verübt wurden.“