MÜLLER: Koalition will nahezu flächendeckende Videoüberwachung ermöglichen
- Freie Demokraten mahnen Verhältnismäßigkeit an
- Grüne haben sich als Bürgerrechtspartei verabschiedet
- Schwarz-Grün droht, über das Ziel hinauszuschießen
Stefan MÜLLER, innenpolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat sich über die von Schwarz-Grün vorgelegten Änderungen der hessischen Sicherheitsgesetze schockiert gezeigt. „Mit diesem Gesetz wird in Städten schon fast eine flächendeckende Videoüberwachung möglich. Das ist definitiv nicht verhältnismäßig“, erklärt Müller anlässlich der heutigen Plenardebatte über das Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften und zur Umorganisation der hessischen Bereitschaftspolizei. „Die Koalition will die Voraussetzungen schaffen, dass Videoüberwachung in den öffentlich zugänglichen Bereichen von Flughäfen, Bahnhöfen, Sportstätten, Einkaufszentren und Packstationen möglich werden – und das ganz ohne eine weitere Überprüfung, ob tatsächlich Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Straftaten drohen. Das bedeutet übersetzt, das künftig alle Einkaufszentren und Sportstätten auch in kleinen Städten und Gemeinden videoüberwacht werden können. Es geht nicht mehr um neuralgische Punkte“, ärgert sich Müller.
Besonders verwundert zeigt sich Müller über die Positionierung der Grünen: „Schlimmer als die schwarzen Sheriffs sind offenbar nur die grünen Sherriffs. Wer diesen Gesetzentwurf der Grünen liest, weiß, dass es definitiv Zeit ist, das ‚Bündnis 90‘ aus ihrem Namen zu streichen“, erklärt Müller in Bezug auf den offiziellen Parteinamen. Dieser resultiert daraus, dass das Bündnis 90 aus DDR-Bürgerbewegungen und -Oppositionsgruppen einst in der Partei aufgegangen ist. „Die Grünen haben sich beim Thema Bürgerrechte nicht nur ausgewechselt und vom Spielfeld genommen, nein, sie sind auf die andere Seite, die dunkle Seite der Macht, gewechselt.“ Nicht nur, dass sie jetzt Videoüberwachung an allen Sportstätten, Einkaufszentren und Paketstationen wollten: „Sie erlauben langfristige Observationen oder den Einsatz von verdeckten Ermittlern schon bei Hinweisen darauf, dass jemand zukünftig mutmaßlich eine Volksverhetzung oder Anleitung zu einer drohenden Straftat begehen könnte. Und sie wollen künftig auch IP-Tracking bereits präventiv direkt durch die Polizei ermöglichen. Die Polizei nimmt also unmittelbar an der Telekommunikation teil und muss schon gar nicht mehr die Mobilfunkanbieter einschalten“, erläutert Müller.
Er ergänzt: Zwar sei immer eine Abwägung zu treffen zwischen den zahlreichen Schutzgütern wie Leib und Leben und dem Eingriff in die Grundrechte der Bürger – mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sei aber in einigen Bereichen ganz offensichtlich über das Ziel hinausgeschossen worden. „Mit dem Gesetz werden die Grundrechte auf das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, die Grundrechte auf die Freiheit der Person, auf die Versammlungsfreiheit, auf die Freizügigkeit sowie auf die Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt. Solche Eingriffe müssen aber immer verhältnismäßig und gerechtfertigt sein. Hier jedoch wird das Risiko deutlich erhöht, dass in die Grundrechte von Menschen eingegriffen wird, die sich nichts zuschulden kommen lassen.“