MÜLLER: Koalition legt erneut verfassungswidrige Gesetzentwürfe vor
- Schwarz-grüne Entwürfe der Sicherheitsgesetze haben handwerkliche Mängel
- Freie Demokraten fordern Rücknahme und Neufassung
- Videoüberwachung à la „Big Beuth Is Watching You“ ist verstörend
Stefan MÜLLER, innenpolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, sieht sich durch die heutige Experten-Anhörung im Innenausschuss des Landtags in seiner Kritik bestätigt: „Die schwarz-grüne Koalition missachtet erneut die Verfassung. Ihre vorgelegten Entwürfe zur Änderung der Sicherheitsgesetze haben nach Auffassung der Experten elementare handwerkliche Mängel und sind gleich in mehreren Bereichen verfassungswidrig. Die Mängel sind so gravierend, dass sie auch durch Änderungsanträge in keinem vernünftigen Verfahren mehr korrigiert werden können“, erklärt Müller. „Daher muss eine komplett neue Fassung vorgelegt werden.“
Verfassungswidrig seien die schwarz-grünen Vorhaben vor allem im Bereich der Videoüberwachung: Diese soll im öffentlichen Raum künftig anders als bislang ohne Einzelfallprüfung in allen Einkaufszentren, Flughäfen, Bahnhöfen, an Packstationen und in Sportstätten möglich sein. „Die Anzuhörenden haben erklärt, dass das Land für Flughäfen und Bahnhöfe gar nicht zuständig sei. Außerdem sei die Wahl der Orte willkürlich, und die lokalen Grenzen der aufgezählten Örtlichkeiten seien problematisch, da sie nicht hinreichend bestimmt werden könnten. Die informationelle Selbstbestimmung wird hier durch den Gesetzentwurf mit Füßen getreten“, resümiert Müller und ergänzt in Anspielung auf Innenminister Peter Beuth: „Das Prinzip ‚Big Beuth Is Watching You‘ ist verstörend und nicht hinnehmbar. Dass die hessischen Grünen eine solche Regelung mitunterschrieben haben, zeigt, dass sie als Korrektiv in der Koalition in der Innenpolitik komplett ausfallen.“ Ebenso seien auch das geplante IP-Tracking und weitere Regelungen als verfassungswidrig bezeichnet worden.
Müller fordert die Rücknahme der vorgelegten Entwürfe auch vor dem Hintergrund, dass im Bereich Verfassungsschutz ohnehin eine komplette Überarbeitung des Gesetzentwurfs erforderlich ist. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das das bayerische Verfassungsschutzgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt hatte. „Einige Formulierungen im hessischen Gesetz sind aber wortgleich aus Bayern übernommen worden. Das betrifft insbesondere Regelungen zu verdeckten Mitarbeitern und Vertrauensleuten sowie die Norm zur Ortung von Mobilfunkgeräten. Hier muss das hessische Gesetz also zwingend überarbeitet werden“, erklärt Müller.