MÜLLER: Freie Demokraten fordern Whistleblower-Regelung für Verfassungsschutz

  • Zunehmender Extremismus rückt Verfassungsschutz in den Fokus
  • Parlamentarische Kontrolle muss gestärkt werden
  • Gesetzentwurf der Koalition geht nicht weit genug

Stefan MÜLLER, innenpolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat eine umfassende Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes angemahnt und die Forderung der Freien Demokraten nach einer Whistleblower-Regelung bekräftigt. „Die Stärkung muss deutlich weiter gehen, als es der Vorschlag der Koalition zulässt. Dieser kann allenfalls den ersten Aufschlag darstellen“, erklärt Müller anlässlich der heutigen Plenardebatte über einen von CDU und Grünen vorgelegten Gesetzentwurf. „Gerade in Zeiten des zunehmenden Extremismus steht der Verfassungsschutz immer mehr im Fokus und muss vertraulich, aber dennoch umfassend kontrolliert werden können. Dazu gehört nach Auffassung der Freien Demokraten, dass die Parlamentarische Kontrollkommission Verfassungsschutz Mitarbeiter des Verfassungsschutzes befragen und eigene Ermittlungen anstoßen kann. Ebenso müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz die Möglichkeit haben, sich in dienstlichen Angelegenheiten direkt an die Kontrollkommission zu wenden und Hinweise zu geben, ohne dass sie dadurch Nachteile befürchten müssen“, sagt Müller. Eine entsprechende Whistleblower-Regelung hatten die Freien Demokraten bereits 2018 gefordert. „An der Notwendigkeit dieser Regelung hat sich nichts geändert.“

Um die Arbeit der Kontrollkommission zu stärken, müssten auch die Fraktionen erweiterte Möglichkeiten bekommen, betont Müller: „Das bedeutet konkret, dass sich die Mitglieder der Kommission mit dem oder der Vorsitzenden ihrer Fraktion vertraulich austauschen und dass Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Fraktion an den Sitzungen der Kommission teilnehmen dürfen.“ Die von den Freien Demokraten geforderten Verbesserungen dienten letztlich dazu, eine effiziente, umfangreiche und vor allem präventive Kontrolle zu ermöglichen. „Das alles braucht es, um wieder Vertrauen in die Arbeit des Verfassungsschutzes herzustellen.“