MÜLLER: Beamtenbesoldung bleibt immer noch verfassungswidrig

  • Schwarz-Grün hinterlässt der nächsten Regierung Scherbenhaufen bei der Beamtenbesoldung
  • Nur erster Schritt zur verfassungskonformen Besoldung
  • Gezielte Verbesserungen statt Gießkanne vonnöten

„Schwarz-Grün überlässt das Aufräumen des selbst verursachten Scherbenhaufens bei der Beamtenbesoldung der nächsten Landesregierung. Die heute vorgestellten Maßnahmen sind nur ein erster Schritt Richtung verfassungskonformer Besoldung. Sie sind vor allem in den niedrigen Besoldungsbereichen nicht ansatzweise in der Lage, die verfassungswidrige Nullrunde und 1 %-Erhöhung in den Jahren 2015-2016 auszugleichen. Statt ein Gesamtkonzept zur Wiederherstellung einer verfassungskonformen Besoldung auf den Weg zu bringen, agiert die Landesregierung erst einmal nach dem Prinzip Gießkanne, ohne die unteren Besoldungsstufen hinreichend zu berücksichtigen“, kritisiert der innenpolitische Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Stefan MÜLLER, die heute vorgestellten Änderungen bei der Beamtenbesoldung. „Dass die Landesregierung mit keinem Wort auf das Urteil des VGH aus dem November 2021 eingeht, zeigt, dass sie sich immer noch weigert, die erforderlichen Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen. Zwar sind der Wegfall der Besoldungsgruppe A5 und die Anpassungen bei der R-Besoldung ein erster richtiger Schritt, aber auch hier bleiben weitere daraus folgende Anpassungsbedarfe bislang offen“, betont Müller. Weiterhin sei immer noch unklar, wie und wann die Landesregierung die rückwirkend in Bezug auf die verfassungswidrigen Besoldungen der Jahre 2013-2020 erforderlichen Ausgleichszahlungen aufbringen will. Jedenfalls können die jetzt beschlossenen Erhöhungen die verfassungswidrige Besoldung der Vorjahre bei Weitem nicht ausgleichen. Die Freien Demokraten werden daher den Gesetzentwurf sehr kritisch hinterfragen und einen etwaigen Nachbesserungsbedarf deutlich machen.