MÜLLER: Aufklärungsversuche des Innenministers sind Ablenkungsmanöver – weiter keine Informationen über Beteiligung Temmes

  • Innenminister bleibt Antworten schuldig
  • Umfassende Aufklärung hinsichtlich der genauen Beteiligung Temmes muss zeitnah erfolgen
  • Untersuchungsausschuss ist nicht für Erörterung des Mordes an Walter Lübcke zuständig
     

WIESBADEN – Anlässlich des Schreibens von Innenminister Beuth auf die Fragen zur dienstlichen Befassung des ehemaligen V-Mann-Führers Temme mit dem mutmaßlichen Lübcke-Mörder Stephan E. und des Interviews im Wiesbadener Kurier, erklärt der innenpolitische Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Stefan MÜLLER: „Leider hat der Innenminister meine Fragen schlicht nicht beantwortet. Die gestellten Fragen umzuformulieren und dann auf die eigens umformulierten Fragen Antworten zu geben, kann man nur als gezieltes Ablenkungsmanöver bezeichnen. Auf die Frage, wann erstmals die Vermutung aufgestellt wurde, dass es sich bei Stephan E. um einen abgekühlten Extremisten handelt, wird geantwortet, dass die Bewertung die zur Sperrung der Akte geführt hat, 2015 vorgenommen wurde. Ich habe aber gerade nicht nach der Bewertung gefragt, die zur Sperrung der Akte geführt hat. Insbesondere bleibt weiter offen, ob der ehemalige V-Mann-Führer Temme an der Entscheidung, dass Stephan E. als „abgekühlter“ Rechtsextremist galt, mitgewirkt hat. Wir halten jedoch die Aufklärung jenes Sachverhaltes für elementar, um Transparenz hinsichtlich dieser öffentlich debattierten und relevanten Thematik zu schaffen.“

Müller weiter:

„Wenn der Minister weiterhin nicht in der Lage ist über die in Frage stehenden Vorgänge zu informieren, wird das ein Untersuchungsausschuss klären müssen. Hierbei kann jedoch nicht die Aufklärung des Mordes an Walter Lübcke das beherrschende Thema sein. Dies wurde zwar von Innenminister Beuth öffentlich als Inhalt eines Untersuchungsausschusses beschrieben, jedoch liegt dessen Aufarbeitung im alleinigen Verantwortungsbereich der Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte. Der Innenminister versucht, von der eigentlichen Fragestellung abzulenken – einer potentiellen Verwicklung Temmes sowie ein Fehlgehen der Überwachung und Einschätzung im Fall Stephan E.

Es bleiben auch andere Widersprüche offen, die aufzuklären sind. Warum gibt es in dem geheimen Prüfbericht aus dem der Abg. Jürgen Frömmrich die Öffentlichkeit informiert hat, elf Nennungen des Stephan E. in einem Zeitraum von 1993 bis 2004. In dem Antwortschreiben auf meinen offenen Brief schreibt Minister Beuth jetzt aber, dass Stephan E. auch nach 2007 noch als Rechtsextremist in Erscheinung getreten ist. Warum finden sich dann diese Hinweise offensichtlich nicht in dem geheimen Prüfbericht, der sich nach Angaben Frömmrichs auf einen Zeitraum bis 2004 begrenzt?“