Mögliche Schadenersatzforderung gegen Ministerin Puttrich
- Schaden in Höhe von 3 Millionen Euro bereits durch rechtswidrige Stilllegung des KKW Biblis entstanden
- Ministerin Puttrich hat für Verzicht auf Anhörung die Verantwortung übernommen, also müssen Amtshaftungsansprüche durch Gerichte zumindest geprüft werden
- Bei CDU gilt nach wie vor: „Erst die Partei, dann das Land“
WIESBADEN – Anlässlich der Plenardebatte um die Frage, ob etwaige Amtshaftungsansprüche des Landes Hessen gegen die ehemalige Umweltministerin Puttrich wegen der rechtswidrigen Stilllegung des Kernkraftwerkes Biblis erhoben werden sollen, erklärt der seinerzeitige Obmann im Untersuchungsausschuss 19/1 und energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Rene ROCK: „Die Fakten sind seit Beendigung des Untersuchungsausschusses klar, auch wenn der von CDU und Grünen mit ihrer Mehrheit verabschiedeten Abschlussbericht erfolglos versucht, ein anderes Bild zu stellen: Die damalige Umweltministerin Lucia Puttrich hat wörtlich erklärt, sie trage für den Verzicht auf die Anhörung von RWE die Verantwortung. Sie hat nicht nur einen entsprechenden Vermerk des Justizministeriums, sondern auch die Warnungen aus ihrer eigenen Fachabteilung konsequent ignoriert. Auch eine Nachholung der Anhörung erfolgte nicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat über die inhaltliche Rechtmäßigkeit der Verfügung deshalb schon gar nicht mehr entschieden, weil alleine wegen dieses formalen Fehlers der Ministerin die Stilllegung rechtswidrig war. Ganz unabhängig von der Frage, wie hoch der Schadenersatz für RWE wegen dieser massiven Fehlentscheidungen sein wird, wenn die Gerichte letztlich entscheiden: Der Verzicht auf die Anhörung erfolgte in Verantwortung der Ministerin entweder mit Absicht oder aus Inkompetenz – ins juristische übersetzt als vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hieraus ist definitiv bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein Schaden von 3 Millionen Euro durch Anwalts- und Gerichtskosten eingetreten, der sich auch von der Mehrheit im hessischen Landtag nicht leugnen lässt.
Ein etwaiger Amtshaftungsanspruch gegen die Ministerin droht Ende des Jahres 2016 zu verfristen. Es ist deshalb richtig, dass das Land Hessen zumindest, um überhaupt noch gerichtlich überprüfen lassen zu können, ob Ministerin Puttrich hierfür auch persönlich haftet, nun ein entsprechendes Verfahren einzuleiten. Wir sind der Auffassung, dass über ebendiese Frage die unabhängigen Gerichte entscheiden sollten, nicht die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und Grünen nach dem Motto „Mehrheit ist Wahrheit“. Wenn dies ein normaler Vorgang gegen jeden Bediensteten des Landes ist, der sich ein Fehlverhalten leistet, wieso sollte dies dann nicht für eine CDU-Ministerin gelten? Und wenn die Koalition tatsächlich sicher ist, dass ein Amtshaftungsanspruch völlig abstrus ist – warum lässt sie dies nicht durch die Gerichte bestätigen? Mit ihrer Entscheidung, ebendies nicht zu tun, stellt sich Schwarz-Grün klar hinter ihre Ministerin, nimmt den Ministerpräsidenten ganz aus der Schusslinie und der Steuerzahler bleibt definitiv auf den ersten 3 Millionen Euro Schaden, den Frau Puttrich verursacht hat, sitzen. Das Motto der CDU lässt sich also weiterhin folgendermaßen übersetzen: Erst die Partei, dann das Land.“