Mittelstands- und Vergabegesetz

21.03.2013

LENDERS: FDP steht für unbürokratische öffentliche Vergabe, für starken Mittelstand und schlanke Verwaltung
FDP und CDU beschließen heute in zweiter Lesung ein praktikables und allseits anerkanntes Gesetz für eine schlanke Verwaltung und einen starken Mittelstand.

„Das kommt dem Steuerzahler zu Gute. Mindestlohn und anderen vergabefremden Kriterien haben die Experten, Kammern und auch Gewerkschaften eine Absage erteilt. Mehrheitlich unterstützten Sie dagegen den Regierungsentwurf für ein Mittelstands- und Vergabegesetz“, so der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jürgen LENDERS.

Weiter erklärt Lenders:

„Wenn man kleine und mittlere Unternehmen unterstützen will, dann geht das vor allem dadurch, dass man ihnen Luft zum Atmen gibt. Wir wollen, dass der Hessische Mittelstand sich auch zukünftig an Ausschreibungen der öffentlichen Hand beteiligt. Deshalb haben wir ein Vergabegesetz in den Landtag eingebracht, das keine zusätzlichen Hürden durch sogenannte vergabefremde Kriterien aufbaut. Vergabefremde Kriterien haben nichts in einem Gesetz verloren, das es zum Ziel haben soll, günstige Beschaffung für die Kommunen zu erreichen.

Neben der Vergabe wird der Mittelstandsteil des CDU/FDP-Gesetzes die Förderpolitik des Landes neu strukturieren und endlich den passgenauen Zuschnitt der Förderprogramme auf bestimmte Unternehmensgrößen ermöglichen. Eine Mittelstandsklausel wird außerdem jede neue Rechtsvorschrift auf ihre Mittelstandsverträglichkeit hin kontrollieren sowie die betroffenen Kammern und Verbände frühzeitig am Entstehungsprozess einer Rechtsvorschrift beteiligen. Denn uns bleibt es ein wichtiges Anliegen, dass der Staat nicht ausufert, sondern die private Initiative im Vordergrund steht. Damit übernimmt der Gesetzentwurf den Grundsatz der Sozialen Marktwirtschaft: Privat vor Staat!

Gleichzeitig werden wir mit der zweiten Lesung noch kleinere Änderungen aufgreifen, die in der Anhörung angeführt wurden. So wird es ermöglicht, dass eine Nachprüfungsstelle eingerichtet wird, bei der Verstöße nach dem neuen Vergabegesetz überprüft werden können. Damit haben Unternehmen aber auch die Verwaltung einen Ansprechpartner, der kompetent und schnell Unregelmäßigkeiten prüfen kann. Wir sind froh, dass wir dieses Anliegen noch umsetzen konnten.“