Mittelstands- und Vergabegesetz

14.11.2012

Walter Arnold und Jürgen Lenders: „Neues Mittelstandsgesetz soll die kleinen und mittleren Unternehmen in Hessen im Alltag unterstützen“ – „Weniger Bürokratie und klare Regeln stärken den Wirtschaftsstandort Hessen“

Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP haben heute in Wiesbaden den gemeinsamen Entwurf für ein hessisches Gesetz zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft und zur Vergabe öffentlicher Aufträge vorgelegt (Drs. 18/6492). Die wirtschaftspolitischen Sprecher beider Fraktionen, Dr. Walter Arnold und Jürgen Lenders, hoben anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfs hervor: „Der Mittelstand steht im Zentrum des Gesetzes, so wie der Mittelstand im Zentrum der hessischen Wirtschaft steht. Ungefähr 99 Prozent der rund 224.700 hessischen Unternehmen gehören zu den kleinen und mittleren Unternehmen. Annähernd zwei Drittel aller hessischen Beschäftigten und etwa 70 Prozent der hessischen Auszubildenden arbeiten in einem mittelständischen Betrieb. Mit diesem Gesetzentwurf ist es uns gelungen, dieser Vielfalt gerecht zu werden und die Balance zwischen den Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern einerseits sowie den bürokratischen Erfordernissen andererseits zu halten. Er beweist: Die Interessen des Mittelstandes sind bei den Koalitionsfraktionen in besten Händen.“

Dies zeigten auch die Schwerpunkte des Gesetzgebungsvorhabens, das nach intensiver Beratung und unter Einbeziehung von Experten aus Verwaltung und Wirtschaft unter Federführung der beiden wirtschaftspolitischen Sprecher entstanden seien: „Wir haben mit dem Mittelstand intensiv gesprochen. Am besten geht es ihm, wenn sich der Staat nicht zu sehr in die freie Wirtschaft einmischt, sondern sich darauf beschränkt, den rechtlichen Rahmen für einen fairen und transparenten Wettbewerb zu gestalten“, so Arnold und Lenders.

 Mittelstandsbegriff definieren
Das Mittelstandsförderungsgesetz definiert zum ersten Mal die Begriffe kleines bzw. mittelständisches Unternehmen und macht es dadurch zum ersten Mal möglich, einzelne Förderinstrumente gezielt auf bestimmte Betriebsgrößen auszurichten.

 Kammern und Verbände frühzeitig einbinden
Die Beteiligung der Kammern und Verbände in Gesetzgebungsverfahren ist ein weiterer wichtiger Punkt des Gesetzes. „Betroffene Kammern und Verbände werden künftig bei Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften vorab angehört und können so ihre Bedenken gegen ein Vorhaben der Landesregierung vorbringen. Wir wollen die Erfahrung der Praktiker einbeziehen, die uns sagen: Das geht – das ist Unfug“, erläuterte Arnold.

 Gesetze und Vorschriften gehören auf den Prüfstand
„Mit der Mittelstandsklausel stellen wir zudem sicher, dass jede Rechtsvorschrift, vom Gesetz bis hinunter zur Verwaltungsvorschrift vorab durch das Wirtschaftsministerium auf die Mittelstandsverträglichkeit hin überprüft wird“, so Lenders.

 Vorrang für private Leistung und Eigeninitiative
Ebenfalls sei sich die Koalition darin einig, dass der Vorrang Privat vor Staat im Gesetzentwurf verankert werde: „Damit wird der Grundsatz der Sozialen Marktwirtschaft, dass sich der Staat so weit wie möglich aus der Wirtschaft raushalten soll, aus der Gemeindeordnung auch auf das Land ausgeweitet“, erklärte Arnold.

 Gleiche Chancen für den Mittelstand auf öffentliche Aufträge
Ziel der CDU-FDP-Koalition sei es, die Hürden für kleine und mittelständische Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge möglichst niedrig zu halten: „Wir verzichten im Gegensatz zur Opposition komplett auf die Einführung vergabefremder Kriterien, weil dies unnötige Hürden für kleine Unternehmen bedeutet und die Kosten für den Steuerzahler erhöht. Vergabefremde Kriterien drangsalieren aus rein ideologischen Gründen gerade Kleinstunternehmen des Handwerks. Das machen wir nicht mit“, machte Lenders deutlich. Ein Vergabegesetz eigne sich grundsätzlich nicht, Ziele aus anderen Politikbereichen auf Kosten der mittelständischen Wirtschaft verwirklichen zu wollen.

 Einhaltung von Tarifverträgen
Der Gesetzentwurf stellt allerdings klar, dass Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, verpflichtet sind, die für sie geltenden tarifvertraglichen Bedingungen, auch einzuhalten. Arnold dazu: „Wir wollen die Tarifpartnerschaften stärken und mit dem Gesetz deutlich machen, dass die Tarifautonomie zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften der Ort ist, wo Löhne ausgehandelt werden. Wenn es Anhaltspunkte gibt, dass Unternehmen gegen ihren Tarifvertrag verstoßen, dann muss die Verwaltung dem nachgehen.

 Öffentliche Aufträge unbürokratisch vergeben – Rechtssicherheit beibehalten
„Hessen hat im Rahmen der Konjunkturpakete sehr gute Erfahrungen mit den abgesenkten Freigrenzen für die Vergaben gemacht. Diese Grenzen werden nun auch im Gesetz fortgeschrieben. Für die sogenannte Freihändige Vergabe bleibt die Grenze daher bei 100.000 Euro pro Gewerk. Um Missbrauch vorzubeugen, werde weiterhin eine korrekte und ausführliche Dokumentation der Freihändigen Vergabe verlangt“, so Lenders.

 Fairen Wettbewerb sichern
„Leider kämpfen einige Unternehmen mit allen legalen, aber auch illegalen Tricks um öffentliche Aufträge. Oft werden die niedrig kalkulierten Preise dann nach Auftragserteilung einem beliebigen Nachunternehmen aufgebürdet. Diesem Unterbietungswettbewerb wollen wir einen Riegel vorschieben: Angebote, die auffällig niedrig angesetzt sind, werden bereits vorab genau geprüft. Der Anbieter muss zudem die Nachunternehmen bereits im Angebot konkret benennen. Unser Leitgedanke ist, dass der Preis nicht das alleinige Kriterium für den Auftrag sein darf. Auch die Qualität ist von entscheidender Bedeutung“, erläuterte Arnold.

„Das Gesetz muss in erster Linie den kleinen und mittleren Firmen und Betrieben dienen und so Arbeitsplätze und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit in den hessischen Städten und Gemeinden sichern. Der hessische Mittelstand ist gekennzeichnet durch eine hohe persönliche Verantwortung, Leistungsfähigkeit, Anpassungsbereitschaft und viel Flexibilität. Er bietet Zukunft durch Engagement, Ausbildung und Beschäftigung, er gestaltet Zukunft durch Ideen, Innovationen und Investitionen und leistet einen zentralen Beitrag zur Zukunft des Wirtschaftsstandortes Hessen. Das neue Mittelstandsgesetz, das nun seinen parlamentarischen Gang geht, kann die Unternehmen und Betriebe bei dieser großen Leistung wirkungsvoll unterstützen“, so Arnold und Lenders abschließend.