Mietrecht

13.12.2012

DR. BLECHSCHMIDT: Mietrechtsnovelle schützt Rechte privater Vermieter und wahrt sozialen Charakter der bundesdeutschen Gesetzgebung
Die von privaten Vermietern angebotenen Wohnungen stellen mehr als 60 Prozent des gesamten Mietwohnungsbestandes dar.

„Private Vermieter sind damit die mit Abstand größte Anbietergruppe auf dem bundesdeutschen Wohnungsmarkt. Wir als Liberale begrüßen es daher sehr, dass die Mietrechtsnovelle, die heute im Bundestag diskutiert wurde, entscheidend zum Schutz der Rechte dieser Personengruppe beiträgt, indem sie bestehende Probleme des Mietrechts beseitigt. Zugleich wird der soziale Charakter der Mietrechtsgesetzgebung gewahrt und ein ausgewogener Ausgleich zwischen den Rechten von Mietern und Vermietern erzielt. Mit dieser Novelle konnten zugleich auch die polemischen Angriffe der Oppositionsparteien auf die rechtlichen Ansprüche der Wohnungs- und Hauseigentümer auf Bundes- und Landesebene abgewehrt werden“, erklärte Dr. Frank BLECHSCHMIDT, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Weiter erklärte Dr. Blechschmidt:

„Wir als Liberale machen und stets für die Schaffung von Wohneigentum stark. Aus diesem Grund ist es uns auch ein wichtiges Anliegen, dass innerhalb des Mietrechts faire Bestimmungen für private Vermieter geschaffen werden. Durch die geplante Mietrechtsreform können vor allem zwei ernstzunehmende Probleme entschieden angegangen werden: So vereinfachen die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen die Regelungen zur energetischen Modernisierung des Mietwohnungsbestandes erheblich. Hierbei wird die freie Entscheidung des Vermieters deutlich gestärkt, indem Baumaßnahmen, die dem Zweck einer klima- und umweltfreundlichen Sanierung dienen, zu dulden sind und künftig in den ersten drei Monaten nicht mehr zur Mietminderung berechtigen.

Darüber hinaus werden die Rechte von privaten Vermietern gestärkt, indem auch dem Mietbetrug und dem Mietnomadentum durch die vorgesehenen Änderungen effektive Schranken gesetzt werden. Künftig wird es für Haus- und Wohnungseigentümer nämlich leichter, mietrechtliche Ansprüche wirksam zu vollstrecken. Diese Regelungen stellen einen vernünftigen Ausgleich dar, weil einerseits Vermieter vor existenzbedrohenden Schäden durch Mietbetrüger geschützt werden, ohne dass andererseits redliche Mieter in ihren Rechten eingeschränkt werden. Eine unausgewogene und tendenziöse Mietrechtsgesetzgebung, mit der sich die Oppositionsparteien in Bund, Land und insbesondere den Großstädten zusehends profilieren, konnte auf diese Weise zugunsten eines funktionierenden Kompromisses verhindert werden.