Mietpreisbremse

28.09.2017
  • Gericht hält Mietpreisbremse für verfassungswidrig
  • Die Mietpreisbremse ist ein Eingriff ins Eigentum und in die Vertragsfreiheit 
  • Nur ein größeres Angebot an Wohnungen lässt die Mieten wieder bezahlbar machen

„Die Mietpreisbremse ist nicht nur ein wirkungsloser Placebo, der nicht geeignet ist, die gesteckten Ziele auch nur ansatzweise zu erreichen, sie steht nun offenbar auch im Verdacht verfassungswidrig zu sein. Wir wollen die Mietpreisbremse allein deshalb abschaffen, weil die steigenden Mieten durch ein zu geringes Angebot bei gleichzeitig hoher Nachfrage verursacht werden. Gerade Privatpersonen überlegen sich im Moment genau, ob sich Investitionen noch lohnen. Dabei stellen sie etwa zwei Drittel der Mietwohnungen bereit und wollen gewöhnlich auch keine horrenden Renditen erwirtschaften. Wenn sich die Vermietenden aus dem Markt zurückziehen, verknappt das Wohnungsangebot weiter. Die Chancen auf bezahlbaren Wohnraum werden dadurch nicht besser“, erklärte der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jürgen LENDERS.

Lenders weiter:

„Seit November 2015 gilt in Hessen die Mietpreisbremse. Danach darf in 16 hessischen Städten und Gemeinden die Miete künftig bei einer Neuvermietung nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Vermieter- und Mieterverbände erklären zwischenzeitlich übereinstimmend, dass die Mietpreisbremse wirkungslos oder sogar schädlich ist. Aufhorchen lässt dazu auch die Feststellung des Mieterbundes, dass sich noch niemand bei ihnen über die Mietpreisbremse informiert hat.

Hintergrund dürfte sein, dass obwohl die Mietpreisbremse in 16 hessischen Städten und Gemeinden gilt, es nur in Wiesbaden, Frankfurt und Darmstadt einen Mietspiegel gibt. In Kassel etwa existiert gar kein Mietspiegel. Wie will man eine Grenze einhalten, wenn man keine Ahnung hat, wo diese liegt?“