Meldegesetz

09.07.2012

DR. BLECHSCHMIDT: Datenschutz muss weiter gestärkt werden – Bundeslösung wünschenswert, aber auch eigene hessische Regelung denkbar

„Wir als Liberale haben uns stets für eine Einschränkung des Handels mit Daten der Einwohnermeldeämter eingesetzt und werden dies auch weiterhin tun. Daher fordern wir, dass auch das Meldegesetz umfassenden Datenschutz-Regelungen Rechnung trägt“, erklärte Dr. Frank BLECHSCHMIDT, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Weiter erklärte Dr. Blechschmidt:
„Wir halten an der Auffassung fest, dass Verbraucher ausdrücklich zustimmen müssen, bevor Meldebehörden zu einer Weitergabe von Daten autorisiert sind. Eine derartige Einwilligungslösung war auch in der ursprünglichen Gesetzesfassung vorgesehen. Wir als Liberale im Hessischen Landtag sprechen uns deutlich für striktere Datenschutzbestimmungen aus. Sollte dies im Bund nicht umgesetzt werden, dann werden wir anstreben, dass das hessische Meldegesetz im Interesse der Bürger verschärft wird.“

„Grotesk ist ohnehin die Kritik seitens der Opposition: War es schließlich nicht ein SPD-Innenminister, der in Baden-Württemberg ein Meldegesetz eingeführt hat, das keinerlei Widerspruchsregelung für Werbung vorsieht? Wer auf Landesebene keine sinnvollen Regelungen schafft, der sollte wohl im Bund lieber etwas leiser treten“, so Dr. Blechschmidt abschließend.