Meldegesetz

27.02.2013

GREILICH: Einigung im Vermittlungsausschuss ist eine gute Nachricht für den Datenschutz

„Die gestern erfolgte Einigung zum Melderecht, in dem nun festgelegt wird, dass Meldebehörden Bürgerdaten nur nach vorheriger Einwilligung an Dritte herausgeben dürfen, ist ein Erfolg für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, den ich sehr begrüße. Die nach der ersten Föderalismusreform zementierte Rechtslage war aus Sicht des Datenschutzes höchst unbefriedigend“, erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion in Hessen, Wolfgang GREILICH.

Greilich, der auch Sprecher der Fraktion für den Datenschutz ist, erklärte weiter:

„Mit der zunächst vom Bundestag verabschiedeten Regelung im Bundesmeldegesetz wären Adresshandel und Werbeabfragen auch ohne Einwilligung der Betroffenen Tür und Tor geöffnet geblieben. Die FDP-Fraktion hat sich daher auch in einem fraktionsübergreifenden Antrag ausdrücklich für die bürgerfreundliche Einwilligungslösung bei Werbung und Adresshandel ausgesprochen. Auch die jetzt festgeschriebene Zweckbindung der übermittelten Meldedaten mit Bußgeldbewehrung bei Verstößen liegt im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Dagegen bleibt bei Vorliegen von berechtigten Interessen für Meldeabfragen, beispielsweise zur Rechtsverfolgung, eine Abfrage auch weiterhin möglich.“

Greilich verwies darauf, dass bei Verabschiedung der Föderalismusreform 2006 davon ausgegangen wurde, dass ein Bundesmeldegesetz zeitnah erlassen werden würde. Da dies allerdings nicht erfolgte, sei es bislang beim alten Melderechtsrahmengesetz und den fortgeltenden Landesgesetzen geblieben. Bei diesen war aber mangels Länderkompetenz keine Modernisierung mehr möglich.

„Ich freue mich über die nun getroffene Lösung und erwarte, dass das neue, bürgerfreundliche Bundesmeldegesetz nach der erforderlichen Zustimmung von Bundestag und Bundesrat jetzt möglichst zügig in Kraft treten kann und umgesetzt wird“, so Greilich.