Meisterbrief

12.03.2014

LENDERS: Bloße Beibehaltung des Meisterbriefs reicht nicht aus – Abbau der Bürokratie bei Sozialversicherung statt schwarz-grüner Selbstverständlichkeiten

„Die Beibehaltung des Meisterbriefes ist unstreitig und wird seitens der FDP-Fraktion auch unterstützt. Als konkrete Maßnahme für den Abbau von Bürokratie und die Stärkung des Eigenkapitals von Handwerksbetrieben fordern wir jedoch zusätzlich von der Landesregierung, dass sie sich auch für die Rücknahme der Vorverlagerung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge einsetzt“, so der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jürgen LENDERS.

Weiter erklärt Lenders:

„Wir wollen nicht nur den Meisterbrief für Deutschland erhalten, sondern wir gehen als FDP-Fraktion noch einen Schritt weiter und sehen den Meisterbrief als Chance für ganz Europa. Die Erfahrungen mit der Region Madrid zeigen, dass auch die europäischen Partner ein starkes Interesse am deutschen Meisterbrief haben. Denn der Meisterbrief sichert nicht nur die Qualität von Handwerkerleistungen, sondern ermöglicht eine qualitativ hochwertige Ausbildung.

Über den Erhalt des Meisterbriefes hinaus gibt es aber eine Maßnahme, die seit langem von Handwerk und Mittelstand gefordert wird und deren Umsetzung überfällig ist. Die Vorverlagerung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2005 sollte den Sozialversicherungen Liquidität verschaffen und ihre gesamtwirtschaftliche Lage verbessern. Dieses Ziel ist nun mehr als erreicht. Bevor nun aber die Politik die Überschüsse der Sozialkassen verteilt, sollte sie sich daran erinnern, dass die zusätzliche Liquidität den Einzahlern gehört. Es geht aber nicht nur darum, dass 20 Mrd. Euro an zusätzlicher Liquidität an Handwerk und Mittelstand zurückgegeben werden sollen, sondern es geht auch darum, dass die Betriebe mit der überbordenden Bürokratie zu kämpfen haben.

Durch die Vorverlagerung sind die Unternehmen gezwungen, noch vor Anlauf des Monats die zu entrichtenden Abgaben zu schätzen. Insgesamt müssen demnach 24 statt zwölf Lohnabrechnungen erstellt werden, weil nach der Vorauszahlung die Beiträge auf Basis der tatsächlichen Lohnhöhe zusätzlich ermittelt werden müssen. Aktuell verfügen die Sozialversicherungsträger durch die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt über erhebliche Überschüsse. Die weitere Beibehaltung der vorgezogenen Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ist nicht mehr zu rechtfertigen. Es kann nicht Aufgabe der Unternehmen sein, für die Liquidität der Sozialkassen zu sorgen. Sozialversicherungsbeiträge müssen erst dann entrichtet werden, wenn auch die Arbeit dafür geleistet wurde. Die derzeitige Regelung gefährdet Arbeitsplätze und entzieht den Unternehmen liquide Mittel, die sie für Investitionen dringend benötigen. Im Interesse der hessischen Betriebe und der hiesigen Arbeitnehmer, fordern wir die Landesregierung auf, die sächsische Bundesratsinitiative zur Rückkehr zur alten unbürokratischen Regelung zu unterstützen.“