Maßnahmenpaket der Freien Demokraten zur Inneren Sicherheit
Die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag hat im Zuge der Debatten um die innere Sicherheit in unserem Land ein umfangreiches Maßnahmenpaket erstellt mit dem Ziel, den Gefahren des internationalen Terrorismus und der Radikalisierung der politischen Ränder entschieden entgegenzutreten, offenkundig gewordene Lücken in unserem Sicherheitssystem zu schließen und das bestehende Recht effektiv durchzusetzen. Anlässlich der Vorstellung der Vorschläge am heutigen Tag erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH: „Obgleich die jüngsten Zahlen der hessischen Kriminalitätsstatistik gezeigt haben, dass es nicht angezeigt ist, angesichts der sicherheitspolitischen Lage in unserem Land in Alarmismus zu verfallen, so haben uns die Begebenheiten insbesondere des letzten Jahres mit dem traurigen Höhepunkt des Anschlages auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz gelehrt: Unser Sicherheitssystem weist eklatante Lücken auf, die es mit pragmatischen Maßnahmen schnellstmöglich zu schließen gilt, um die Bürgerinnen und Bürger individuell, aber auch unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft als Ganzes effektiv zu schützen.“
Greilich weiter:
„Ein erheblicher Teil der festgestellten Probleme ist darauf zurückzuführen, dass bereits geltendes Recht nicht konsequent angewendet wurde und auch nach wie vor nicht durchgesetzt wird. Nichts gefährdet jedoch so sehr das Vertrauen der Bürger in die staatlichen Institutionen wie ein falsches Zurückweichen des Rechtsstaates, wo er Stärke gegen seine Feinde zeigen muss. Auf der anderen Seite sind auch wir uns als Freie Demokraten bewusst, dass eine verschärfte Bedrohungslage und neue Herausforderungen in manchen Fällen auch gesetzliche Veränderungen erfordern können: Wenn ein Rechtsstaat wehrhaft sein und bleiben soll, darf er nicht aus rein ideologischen Gründen mit stumpfen Waffen kämpfen müssen. Deshalb darf auch eine Diskussion über die Kompetenzverteilung von Bund und Ländern in Sicherheitsfragen nicht künstlich tabuisiert werden.“
„Um den fundamentalen Angriffen durch den Terrorismus auf unsere offene Gesellschaft und jedweder anderer Art von Gewalt, aber auch dem rechtswidrigen Missbrauch von Sozialleistungen durch Einzelne wirksam zu begegnen, schlagen wir folgende Maßnahmen vor:
1. Die Sicherheitsarchitektur wird an die neuen Herausforderungen angepasst:
- Die Kooperation und der Datenaustausch der Sicherheitsbehörden der Länder untereinander, des Bundes sowie der europäischen Ebene wird gestärkt. Das insbesondere im Bund existierende Behördenwirrwarr mit unnötigen Doppelzuständigkeiten wird beendet. Zur Verbesserung des Informationsaustauschs werden einheitliche, rechtsstaatliche Datenmanagementsysteme mit klaren Regelungen etwa zur Weitergabe, Aufbewahrung und Löschung von Daten implementiert.
- Das föderale System der „checks and balances“ im Bereich der Polizeibehörden und der Verfassungsschutzämter bleibt im Grundsatz bestehen, wird jedoch durch einheitliche Standards (Ausbildung, Einsatz von V-Leuten, parlamentarische Kontrolle) und klare Regeln zur Koordinierung der Zusammenarbeit (bspw. Schaffung von Schwerpunktzuständigkeiten) effektiver gestaltet.
- Zur Vorbereitung der Neustrukturierung wird eine Kommission aus unabhängigen Experten durch den Bund und die Länder eingesetzt.
2. Um die öffentliche Sicherheit gewährleisten zu können, muss ein Staat die Kontrolle über die Zuwanderung behalten. Er muss hierbei nicht nur wissen, mit wem er es zu tun hat – denn es gibt kein Recht auf absolute Anonymität in einer Gesellschaft, weder für Staatsbürger, noch für diejenigen, die in unser Land kommen, weil sie vor Krieg und Verfolgung flüchten mussten. Zur Durchsetzung eines Rechtsstaates gehört vielmehr auch, dass diejenigen, die kein Recht darauf haben, hier zu bleiben, das Land auch wieder zügig verlassen müssen.
- Im Regelfall, also soweit wie möglich, werden zukünftig alle Asylverfahren über die deutschen Auslandsvertretungen abgewickelt. Alle offensichtlich unbegründeten Fälle werden schon vor Ort erledigt mit dem Ergebnis, dass rechtsstaatlich einwandfrei eine Zurückweisung an den Grenzen oder auch eine zügige Rückführung aus Seenot geretteter Menschen ohne Asylrecht möglich wird, wodurch letztlich auch das Schleppertum bekämpft wird.
- Es besteht eine umfassende Pflicht zur aktiven Mitwirkung an der Identitätsfeststellung: Voraussetzung für die Asylantragstellung ist die Vorlage echter Personalpapiere oder die nachhaltige Glaubhaftmachung, dass solche unverschuldet nicht vorgelegt werden können. Wer sich nicht ausweisen kann, etwa weil Passpapiere vorsätzlich weggeworfen wurden, um die Chancen auf Anerkennung zu verbessern oder eine Abschiebung zu erschweren, ist in unserem Land nicht erwünscht. Verstöße gegen die Mitwirkungspflicht bei der Beschaffung von Passersatzpapieren, die derzeit praktisch kaum Folgen für die Betroffenen nach sich ziehen, werden deutlich konsequenter sanktioniert (z. B. durch Leistungskürzungen).
- Der Fall des Anis Amri zeigt, dass eine umfassende und nicht verfälschbare Nachregistrierung der bereits im Land befindlichen Asylbewerber, Asylberechtigten, Geduldeten und Flüchtlinge vonnöten ist, durch die eine eindeutige Identifizierung gewährleistet wird. Es wird nicht länger akzeptiert, wenn einige, die Schutz in unserer Gesellschaft suchen, nicht nur ihre wahre Identität und Herkunft verschleiern und damit zu einem unkalkulierbaren Risiko für unsere Sicherheit werden können, sondern gegebenenfalls durch ein völlig unzureichendes System auch noch mehrfach Sozialleistungen beziehen.
- Die lange überfällige Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten um die Maghreb-Länder (Tunesien, Algerien und Marokko) duldet auch angesichts des erheblichen Anteils an Intensivtätern keinen Aufschub mehr.
- Mit einem Einwanderungsgesetz werden klare Kriterien für die Voraussetzungen zur erwünschten Einwanderung geschaffen und klargestellt, wer mangels Asyl- oder Fluchtgründen auf der einen und mangelnden Bedarfs an der Arbeitskraft auf der anderen Seite keine Chance hat, in unser Land zu kommen und dauerhaft hierzubleiben.
- Für die Flüchtlinge mit Bleiberecht bedarf es nicht nur einer umfassenden und für die Flüchtlinge obligatorischen Sprachförderung, sondern vor allem einer Neuordnung der Regeln zur Arbeitsaufnahme. Hindernisse wie Wartefristen, Vorrangprüfungen oder Mindestlohn werden unverzüglich abgebaut.
- Um eine Konzentration von Flüchtlingsströmen auf Ballungsräume und Großstädte zu vermeiden, soll von der bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, unter bestimmten Umständen eine Wohnsitzauflage auszusprechen.
- Bezüglich derjenigen, die keinen Asylanspruch haben, erfolgt eine zügige Durchsetzung der Ausreisepflicht – nötigenfalls auch durch staatlichen Zwang. Es wird nicht mehr akzeptiert, dass in einigen Bundesländern massenhaft Duldungen aus vorgeschobenen Gründen ausgesprochen werden, um ein korrektes Asylverfahren und eine rechtsstaatlich zwingende Entscheidung faktisch zu unterlaufen. Abschiebungen bleiben grundsätzlich Ländersache; Länder, die aktiv oder durch bloßes Nichtstun Abschiebungen vereiteln, werden die Bundeszuschüsse zur Flüchtlingsbetreuung und -unterbringung gekürzt. Für den Fall, dass diese Länder trotzdem ihre Praxis ungerechtfertigter Duldungen fortsetzen, ist zu prüfen, ob und wie durch eine neue „Auffangkompetenz“ des Bundes die Anwendung und Durchsetzung bundeseinheitlicher Maßstäbe gewährleistet werden kann.
- Zur konzentrierten Erledigung der Aufgabe der Abschiebung werden die Kräfte in zentralen Ausländerbehörden der Länder für die Aufenthaltsbeendigung, ggf. auch länderübergreifend, in Abschiebezentren gebündelt.
3. Die Ausstattung sowie die konkreten polizeirechtlichen Handlungsmöglichkeiten der Sicherheitskräfte werden signifikant verbessert.
- Es erfolgt eine personelle Verstärkung der Polizeikräfte deutschlandweit um mindestens 15.000 zusätzliche Polizeibeamte, davon in Hessen 1.500.
- Im Rahmen einer Modernisierungsoffensive erfolgt der Einsatz modernster Kommunikations-, Informations- und Ermittlungstechnik, vor allem flächendeckender Einsatz von Mobile Devices (Smartphones und Tablets) in den Streifenwagen mit entsprechendem Zugang zu internen Datenbanken sowie die Ermöglichung der erweiterten DNA-Analyse.
- Zur Überwachung von identifizierten Gefährdern soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, den Einsatz der elektronischen Fußfessel nicht nur im Bereich der Strafverfolgung, sondern auch im reinen Gefahrenabwehrbereich durch richterliche Anordnung für so genannte Gefährder zuzulassen.
- Außerdem brauchen wir dringend die Möglichkeit, bei bekannten Gefährdern auch Abschiebehaft notfalls länger andauern zu lassen, wenn der Vollzug der Abschiebung – etwa wegen fehlender Papiere – nicht möglich ist.
- Die geltenden Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung, insbesondere die Bestimmungen zu den Voraussetzungen und der Durchführung von Überwachungsmaßnahmen werden dem aktuellen Stand der Technik angepasst.
- Die Ausweitung der Videoüberwachung ist kein Allheilmittel, schon gar nicht ist sie ein geeignetes Mittel zur Terrorabwehr. Jedoch steht ebenso fest, dass in der Nachbereitung eines Anschlags und zur Verfolgung flüchtiger Täter Videoaufzeichnungen hilfreich sind. Es ist daher in jedem Einzelfall zu prüfen, ob von der Installation weiterer Videoüberwachungstechnik ein signifikanter Sicherheitsgewinn oder eine deutlich verbesserte Möglichkeit der Verfolgung von drohenden Straftaten zu erwarten ist. Hierbei ist auf kurze Speicherzeiträume zu achten. Der Schwerpunkt liegt darauf, veraltete Videotechnik, die auf Grund der schlechten Qualität keine verwertbaren Bilder von Straftätern liefert, zu ersetzen.
- Das nationale Cyber-Abwehrzentrum wird dergestalt weiterentwickelt, dass es bei komplexen Schadenslagen die Federführung an sich ziehen kann, um etwa schnelle Eingreiftruppen anderer Sicherheitsbehörden zu koordinieren.
Das entsprechende Positionspapier der FDP-Fraktion zur inneren Sicherheit finden Sie hier.