Magdeburger Abhörskandal

14.03.2013

DR. BLECHSCHMIDT: Opposition thematisiert Verfehlungen einer SPD-Ministerin im falschen Landtag

„Auch in der heutigen Sitzung des Innenausschusses wurde überdeutlich, dass die Opposition versucht, in Hessen einen Popanz zu konstruieren, der schlichtweg nicht konstruierbar ist. Dass die alleinige Hoheit über die konkret gegen einen inzwischen verurteilten Umweltaktivisten ergriffenen Abhörmaßnahmen bei den Ermittlungsbehörden in Sachsen-Anhalt – und ausschließlich dort – zu verorten ist, war bereits im Rechts- und Integrationsausschuss deutlich geworden. Justizminister Hahn hatte in öffentlicher Sitzung wiederholt ausgeführt, dass es keine Kontakte oder Anfragen der Staatsanwaltschaft Magdeburg an die hessische Justiz in diesem Verfahren gegeben hat. Der Innenminister hat dies für die hessische Polizei heute noch einmal bestätigt“, erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der hessischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Frank BLECHSCHMIDT.

Dr. Blechschmidt erklärte weiter:

„Lediglich bei einer Durchsuchungsmaßnahme durch Polizeikräfte aus Sachsen-Anhalt habe die hessische Polizei aufgrund eines Amtshilfeersuchens Unterstützungskräfte bereitgestellt, die jedoch nicht zum Einsatz kamen. Somit waren auch dort ausschließlich Kräfte aus Sachsen-Anhalt beteiligt.
Der eigentliche Skandal neben der Unkenntnis verschiedener Oppositionsvertreter von elementaren Grundsätzen der Gewaltenteilung und Ermittlungsgrundsätzen in länderübergreifenden Konstellationen ist und bleibt, dass es nicht angeht, dass Anwälte, Abgeordnete und Journalisten abgehört werden. Dies ist aber gerade nicht, wie nun wiederholt deutlich wurde, Sache der hessischen Behörden, sondern liegt einzig und allein im Verantwortungsbereich der sozialdemokratischen Justizministerin in Sachsen-Anhalt.“

„Dass die Opposition nicht in der Lage ist, diesen einfachen Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen, und stattdessen versucht Bezüge nach Hessen in krudester Weise zurechtzubiegen, die nicht existieren, ist offensichtlich dem nahenden Wahltermin geschuldet“, so Dr. Blechschmidt.