LENDERS zur Verfassungsbeschwerde gegen Polizeigesetz

  • Verfassungsbeschwerde ist probates Mittel zur Überprüfung des Polizeigesetzes
  • Verwendung von ‚Hessentrojaner‘ ist abzulehnen

WIESBADEN – Anlässlich der heutigen Pressekonferenz zu einer Verfassungsbeschwerde gegen das hessische Landespolizeigesetz erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Jürgen LENDERS: „Die eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das hessische Polizeigesetz ist ein probates Mittel, um das von Schwarz-Grün verschärfte hessische Polizeigesetz überprüfen zu lassen. Wir Freie Demokraten sehen zwar die Notwendigkeit zu prüfen und gegebenenfalls auch Befugnisse der Polizei an technische Entwicklungen und deren Nutzung anzupassen. Das von CDU/GRÜNEN beschlossene Gesetz geht aber weit über das notwenige und verfassungsrechtlich gebotene Maß hinaus.“

LENDERS weiter: „Insbesondere der Einsatz des ‚Hessentrojaners‘ ist jedoch äußerst bedenklich. Die Freien Demokraten haben sich bereits in der Vergangenheit kritisch gegenüber dieser Verwendung von Trojanern durch die Landespolizei geäußert – denn dabei handelt es sich um einen wesentlichen Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger und damit um einen Angriff auf deren Freiheitsrechte. Hinzu tritt die Tatsache, dass der Staat bewusst Sicherheitslücken bestehen lässt, um mittels eines Trojaners Zugang zu Systemen zu erlangen. Die Schwarz-Grüne Koalition hat die Änderungen im Polizeigesetz in einem Hau-Ruck-Verfahren ohne, wie von der Opposition beantragt, nochmalige Anhörung beschlossen. Der Polizei wurde damit ein Instrument zur Massenüberwachung an die Hand gegeben. Als Rechtsstaatspartei begrüßen wir Freie Demokraten daher die verfassungsrechtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Einsatzes der Trojaner.“