LENDERS zu abgelehntem Eilantrag Dieselfahrverbot

18.12.2018
  • Gute Nachricht für Millionen Dieselfahrer
  • Vergleich für Darmstadt stoppen
  • Zweifel der Richter an gesundheitlichen Auswirkungen

WIESBADEN – Der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jürgen LENDERS, hat die Ablehnung des Eilantrags der Deutschen Umwelthilfe für ein Dieselfahrverbot in Frankfurt begrüßt. „Die Richter des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs haben festgestellt, dass eine Überschreitung von Grenzwerten nicht schon für das Verhängen von zonenbezogenen Fahrverboten in Frankfurt genügt. Das ist eine gute Nachricht für Millionen von Diesel-Fahrern in Hessen, die auf ihr Auto angewiesen sind. Diese Entscheidung könnte eine Trendwende für das Thema insgesamt sein. Erstmals hält ein oberstes Gericht, dass Fahrverbote verhältnismäßig sein müssen und nur letztes Mittel sein können. Der für morgen angesetzte Vergleich zwischen dem Land und der Deutschen Umwelthilfe für Darmstadt muss auf Grundlage dieses Urteils gestoppt werden.“

Lenders weiter: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs bestätigt uns in unserer Einschätzung, dass die Landesregierung von sich aus keine Fahrverbote für Darmstadt hätte anbieten dürfen. Den Grünen geht es um eine ideologiegetriebene Verkehrspolitik, die durch die heutige Gerichtsentscheidung in die Schranken gewiesen wird. Die Entscheidung aus Kassel ist ein Schlag ins Gesicht von Umweltministerin Hinz. Die nicht nachvollziehbare Strategie der Grünen, mit streckenbezogenen Fahrverboten Zonenfahrverbote in Darmstadt verhindert zu haben, wird ad absurdum geführt.“

Lenders abschließend: „Bemerkenswert sind auch die Aussagen der Kasseler Richter zu den Stickoxid-Grenzwerten. Das Gericht stellt fest, dass zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Stickoxids nur eine unsichere Datengrundlage besteht und dass weitergehende Forschungen notwendig sind. Die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden wurde wegen ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit dieser Entscheidung zugelassen. Wir hoffen daher, dass das eigentliche Verfahren vor dem VGH zu einem Urteil führen wird, das die Interessen auch der Dieselfahrer in Hessen berücksichtigt.